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Thema: Alarmierung des nähesten RTWs?!?

  1. #16
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    Zitat Zitat von duesi Beitrag anzeigen
    in der Bekanntmachung für Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und
    Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek)
    des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
    vom 12. Dezember 2005 Az.: I D 2-2225.01-6

    steht in 2.1.3:

    ...Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten
    verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig
    von bestehenden Verwaltungsgrenzen,...

    die Bekanntmachung ist hier runterzuladen: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...Auszug_ID2.pdf
    Das Wort "grundsätzlich" bedeutet in Gesetzen/Verordnungen ...
    "Es gibt immer Ausnahmen"
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Bevor du eine große Welle lostritst ...
    Ich hoffe du hast deine Informationen aus öffentlichen gesicherten Quellen.
    Im übrigen werden eh alle NEFs und RTWs mit nem Funksystem ausgerüstet das permanent Standort und Status an die Leitstelle übermittelt.
    Sichere Quellen gibt es da nicht... Man hört eben am Funk was da alles abläuft, die einzigen "Beweise" wären die Daten und Funkaufzeichnungen der Leitstelle und an die kommt man nicht so ohne weiteres - im Gegenteil, erst kürzlich passierte folgendes:

    ein Fahrzeug einer Freiwilligen Feuerwehr ist auf dem Weg zur First Responder Ausbildung des Landkreises und hat deshalb den Feuerwehrarzt dabei, der die FR Ausbildung leitet. Zufällig hört das Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr am Funk von einem schweren VU, Person eingeklemmt und bietet über Funk seine Hilfe an, da es sich in unmittelbarer Nähe zum Unfallort befindet. Ausdrücklich wird über Funk gesagt, dass das Fahrzeug einen Arzt mit Fachkunde Rettungsdienst und eine umfangreiche medizinische Notfallausrüstung dabei hat. Trotzdem wird der Einsatz dieses Fahrzeugs von der Leitstelle, die ja weisungsbefugt ist, abgeleht. Bei einer danach offiziell in die Wege geleiteten Untersuchung durch die Behörden VERSCHWINDEN komischerschweise die Funkaufzeichnungen von dem besagten Tag aus der Leitstelle, sodass die Untersuchung eingestellt werden muss (normalerweise wird der Funkverkehr aufgezeichnet und mehrere Jahre aufgehoben).

    Aber wir brauchen ja nicht lang drumrum reden, die Leitstelle um die es geht ist die Integrierte Leitstelle München. Das ist ja jetzt nicht in erster Linie meine persönliche Meinung, sondern das ist bekannt, dass es mit der Leitstelle das ein oder andere Problem gibt. Das Thema wurde auch schon mehrfach in den Medien besprochen, erst kürzlich habe ich wieder einen Zeitungsartikel darüber gelesen.

    (Wen es interessiert: Der Zeitungsartikel erschien im Münchner Merkur im Frühjahr 2010, aber er ist leider im Internet nicht zu finden... es geht um den First Responder des BRK Aubing, der an die Öffentlichkeit gegangen ist, weil die Leitstelle den FR Aubing systematisch - trotz Alarmierungsvorschlag des Rechners - nicht alarmiert. Anstelle des FR Aubing schickt die Leitstelle dann öfter mal ein HLF der BF als First Responder mit weit längerer Anfahrtszeit hin. Betrieben wird die Leitstelle übrigens von der Berufsfeuerwehr. --- Das stand so in der Zeitung, ich gebe jetzt einfach mal ohne Bewertung wider was ich gelesen hab.)

  3. #18
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    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    Bei einer danach offiziell in die Wege geleiteten Untersuchung durch die Behörden VERSCHWINDEN komischerschweise die Funkaufzeichnungen von dem besagten Tag aus der Leitstelle, sodass die Untersuchung eingestellt werden muss (normalerweise wird der Funkverkehr aufgezeichnet und mehrere Jahre aufgehoben).
    Also dieser Fall würde mich jetzt schonmal interessieren. Gibt es dazu irgendwelche Quellen?

    Ich gehe mal davon aus, dass es eine Verpflichtung gibt, diese Aufzeichnungen aufzuheben. Wenn dem nicht nachgekommen wird, bzw. es möglich ist, dass Aufzeichnungen 'verschwinden' dann müsste das doch disziplinarische Maßnahmen gegenüber der Leitstellen-Leitung zur Folge haben...

    Gruß,
    ahk

  4. #19
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    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    Trotzdem wird der Einsatz dieses Fahrzeugs von der Leitstelle, die ja weisungsbefugt ist, abgeleht.

    Naja München ist ja immer ein Sonderfall.
    Aber im restlichen Bayern sind die ILS gegenüber der Feuerwehr nicht weisunsgbefugt.
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  5. #20
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Also dieser Fall würde mich jetzt schonmal interessieren. Gibt es dazu irgendwelche Quellen?nicht

    Ich gehe mal davon aus, dass es eine Verpflichtung gibt, diese Aufzeichnungen aufzuheben. Wenn dem nicht nachgekommen wird, bzw. es möglich ist, dass Aufzeichnungen 'verschwinden' dann müsste das doch disziplinarische Maßnahmen gegenüber der Leitstellen-Leitung zur Folge haben...
    Welche Quellen soll es denn dazu geben, wenn die Funkaufzeichnungen - also die einzige Quelle - nicht mehr da ist? Das ist nie an die Öffentlichkeit gegangen. Der Feuerwehrarzt hat sich beim Rettungszweckverband schriftlich beschwert und dieser hat dann versucht das mehr oder weniger aufzuklären... Aber da im Rettungszweckverband größtenteils irgendwelche Kommunalpolitiker und hohe Berufsfeuerwehrler drinsitzen wurde dem nicht weiter nachgegangen. Und der Feuerwehrarzt war dann auch nicht so erzürnt darüber, dass es für eine Beschwerde beim Innenministerium gereicht hat - was ja auch irgendwie verständlich ist... Letztendlich würde die Leitstelle dann auch nur sagen, dass es ihnen Leid tut, dass ein solcher Alarmierungsfehler unterlaufen ist und damit wäre die Sache gegessen.

    Ich kann euch aber versichern, dass das kein Gerücht ist, das ich über 10 Ecken aufgeschnappt habe, sondern das weiß ich aus erster Hand vom Kommandanten meiner FF, der in dem oben beschriebenen Fall mit dem Feuerwehrarzt zusammen im Auto saß.


    @ Alex22
    Du hast schon Recht, dass die ILS nur dem Rettungsdienst und nicht der Feuerwehr weisungsbefugt ist, aber in diesem Fall hätte ja das Auto der FF als NEF fungiert. Is ja auch Wurscht, weil letztendlich hat sich ja der Feuerwehrarzt entgegen des Verbots der Leitstelle dazu entschieden zum Unfallort zu fahren und hat dann eben nachträglich die Beschwerde eingereicht, weil die ILS ihm eben die Anfahrt eigentlich nicht erlaubt hat, obwohl er eindeutig das näheste Rettungsmittel war.


    Aber um nochmal zurück zum Thema zu kommen: Weiter oben hat jemand einen Gesetzestext gepostet, in dem steht, dass "grundsätzlich das schnellste Rettungsmittel, auch verwaltungsgrenzenübergreifend" alarmiert werden soll. Ist das ein Gesetz oder eine Verordnung oder Empfehlung?!? Ist das bindend für die Leistelle? Also kann die Leitstelle/Disponent aufgrund dieses Textes belangt werden??

    Was würdet ihr machen, wenn sich solche Fälle häufen??
    Sollte man sich jedes mal schriftlich bei der betroffenen Leitstelle beschweren? Oder sollte man auf ein klärendes Gespräch mit der Leitstelle hoffen? Oder evtl. die Fälle dokumentieren und direkt eine Beschwerde beim Innenministerium einreichen? Oder wenn das alles nichts bringt Anzeige erstatten wegen (hab keine Ahnung auf dem Gebiet xD) z.B. Unterlassen oder wegen fahrlässiger Körperverletzung?? (auch wenn die Beschwerde beim Innenministerium oder die Anzeige ein bisschen überzogen scheinen...)

    P.S.: Habe einen interssanten Artikel zu diesem Thema gefunden: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...hp?topic=131.0 Im Allgemeinen ist die Homepage www.bayern-ils.de sehr informativ.
    Geändert von stefan-ffw (17.05.2010 um 21:48 Uhr)

  6. #21
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    Wie schon geschrieben bedeutet im Rechtswesen "grundsätzlich" was anderes als was der Bürger als grundsätzlich versteht.
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  7. #22
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    @ Alex22
    das musst du mir mal erklären:
    Wie kann eine Leitstelle der FW nicht weisungsbefugt sein? Entscheidet in Bayern die FW selbst, wann und wohin sie ausrückt?

  8. #23
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    @ Alex22
    das musst du mir mal erklären:
    Wie kann eine Leitstelle der FW nicht weisungsbefugt sein? Entscheidet in Bayern die FW selbst, wann und wohin sie ausrückt?
    Ne das weiß sie ja nicht, ob ein Einsatz ist, falls sie aber alarmiert wird, entscheidet sie selbst mit was sie dann ausrückt.
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  9. #24
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    @ Alex22
    das musst du mir mal erklären:
    Wie kann eine Leitstelle der FW nicht weisungsbefugt sein? Entscheidet in Bayern die FW selbst, wann und wohin sie ausrückt?

    Die Einsatzleitung hat nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz der örtlich zuständige Kommandant. Der kann sagen wer wohin fährt (Weisungsbefugt). Die Leitstelle (ILS) ist nur ein Dienstleister für die Alarmierung und als Unterstützung für den Einsastzleiter. Im Gegensatz hat sie beim RD Weisungsbefugnis und leitet den Einsatz.

  10. #25
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    Zitat Zitat von duesi Beitrag anzeigen
    Die Einsatzleitung hat nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz der örtlich zuständige Kommandant. Der kann sagen wer wohin fährt (Weisungsbefugt).
    Stimmt meistens.
    Dennoch wird er keine Weisung geben mit welchen Fahrzeugen eine andere Wehr zu kommen hat.
    Außerdem kann er auch nur dem ZF GF der anderen Wehr Anweisungen.
    Dem einzelnen Trupp selber ist er nicht weisungsbefugt.
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  11. #26
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Stimmt meistens.
    Dennoch wird er keine Weisung geben mit welchen Fahrzeugen eine andere Wehr zu kommen hat....
    Ich hoffe doch auch in Bayern ist das wie anderswo (naja Bayern ist ja immer etwas anders...). Wenn ich als EL die Leitstelle anweise "Alarmieren sie die RW2 aus A-Dorf und B-Stadt, sowie die TLF aus C, D und E!" Dann hat die das zu machen und nicht die Ortswehr F mit Ihrem TSF zu schicken, weil die Lst. meint für einen Brand in einer Lagerhalle für Düngemittel wäre ein TSF ausreichend.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #27
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    Zitat Zitat von duesi Beitrag anzeigen
    Die Einsatzleitung hat nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz der örtlich zuständige Kommandant. Der kann sagen wer wohin fährt (Weisungsbefugt). Die Leitstelle (ILS) ist nur ein Dienstleister für die Alarmierung und als Unterstützung für den Einsastzleiter. Im Gegensatz hat sie beim RD Weisungsbefugnis und leitet den Einsatz.
    Stimmt nicht ganz!
    Die Leitstelle ist dem RD nur bis zur Einsatzstelle Weisungsbefugt. Alles was danach kommt, hat die RD-Besatzung, sprich der RA oder RS, zu entscheiden.

  13. #28
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    Ich meinte das jetzt anders.
    Wenn ein Dsiponent ein LF 16/12 alarmiert wird kein EL die entsprechende Wehr anfunken und sagen, ich brauch euer LF16/12 nicht ein LF8/6 ist ausreichend.
    Geh ja immer vom ersten Alarm aus.
    Nachalarmierungen sind dann was anderes.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich hoffe doch auch in Bayern ist das wie anderswo (naja Bayern ist ja immer etwas anders...). Wenn ich als EL die Leitstelle anweise "Alarmieren sie die RW2 aus A-Dorf und B-Stadt, sowie die TLF aus C, D und E!" Dann hat die das zu machen und nicht die Ortswehr F mit Ihrem TSF zu schicken, weil die Lst. meint für einen Brand in einer Lagerhalle für Düngemittel wäre ein TSF ausreichend.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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