Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
und wenn was passiert bezahlt nichtmal die Landesfeuerwehrkasse wegen fehlender PSA !? kann doch nicht euer ernst sein...
Unsinn.. erstens ist der Unfallträger die FUK NORD, zweitens schliesst der §7 (2) SGB VII den Versicherungsschutz bei unrechtmäßigem Verhalten nicht aus.

Kohle von der UK gibt es immer, vielleicht sogar die ein oder andere unangenehme Frage für die ein oder andere FÜK..