
Zitat von
Poli
...Nötigung halte ich persönlich für etwas hochgegriffen; dazu gehört meines Erachtens schon mehr, als mit einem nicht zulässigen Blaulicht durch die Gegend zu fahren und andere von der Straße zu jagen. Nötigung setzt immer die Drohung mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel voraus. Sehe ich wie gesagt so pauschal nicht. Deshalb kann ich Deinen Hinweis auf einen ggf. vorliegenden Nötigungstatbestand so nicht nachvollziehen. Wenn Du da allerdings Quellen hast, wäre ich dafür dankbar!