Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
Bedenke, es wird wahrscheinlich nicht nur auf eine Führscheinsperre wegen "fahren ohne Fahrerlaubnis" hinaus laufen. Man könnte auch "Amtsaneignung" in Betracht ziehen, da er unbefugt mit Blaulicht gefahren ist - und auch das Fahren mit Blaulicht an sich sollte meiner Meinung nach zusätzlich bestraft werden.

Wenn, dann das volle Paket und nicht nur ein paar Sozialstunden und Führerscheinsperre!
Am Ende entscheidet das immer der Richter...