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Thema: Duisburg: Ordnungsamt darf kein Blaulicht mehr nutzen - Graue Müllsäcke als Tarnung

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  1. #1
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    Na das is doch mal eine tolle Entscheidung vom OVG Münster.
    Hoffentlich ziehen andere Bundesländer nach.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Münster hat auch Fahrzeuge vom Ordnungsamt mit SoSi anlagen mal schauen wann die abgeklebt werden
    Mal gewinnt man,mal verlieren die anderen.

  3. #3
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    Lt Foto sind die RTK ja gar nicht richtig auf den Dächern sondern nur auf Dachträgern verbaut. Bleibt nur die Frage der Kabelführung.

    Vielleicht gibt es dann bald günstige Blaulichtbalken zur Selbstdemontage im Internet angeboten? Sowas benötigen wir auch bald für den neuen MTW der JF, damit wir zum Pommes holen besser durchkommen :-))

    Edit:
    Natürlich nicht zum Pommes holen, sondern um die Politessen zu den zugeparkten Fw-Einfahrten zu fahren :-))

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Na das is doch mal eine tolle Entscheidung vom OVG Münster.
    Hoffentlich ziehen andere Bundesländer nach.

    Hoffentlich MÜSSEN andere Bundesländer nachziehen, finde so was völlig überflüssig.

  5. #5
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    Richtig so ! Die brauchen einfach keine Sonder und Wege - rechte.

    Fertig aus !

  6. #6
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    Hallo,
    wer SoSi braucht, das sind die Energieversorger. Um schnell zum Einsatzort zu kommen. (Gas abstellen z.B.)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
    Richtig so ! Die brauchen einfach keine Sonder und Wege - rechte.

    Fertig aus !
    Du kennst die Aufgaben einer Ordnungsbehörde in dem Fall Ordnungsamt?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Arni112 Beitrag anzeigen
    Du kennst die Aufgaben einer Ordnungsbehörde in dem Fall Ordnungsamt?
    Das Ordnungsamt einer Kommune ist keine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben. Jedenfalls hier in BaWü.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Thorongil Beitrag anzeigen
    Das Ordnungsamt einer Kommune ist keine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben. Jedenfalls hier in BaWü.

    In NRW kann das schon der Fall sein. Da kann das Ordnungsamt einer Kommune an Hand des Ordnungsbehördengesetzt (OBG), Polizeigesetzt (PolG) usw. tätig werden.

  10. #10
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    Überhose ist eigentlich nicht hinzuzufügen.
    In allen Bundesländern ist das Ordnungsamt die zuständige Ortspolizeibehörde. Die "grüne" oder neu auch "blaue" Polizei (kurz, das was die meisten denken es wäre die Polizei) ist "nur" die LANDESpolizei, diese wird idR. im Auftrag der Kommune in deren Bereich tätig. (Was allerdings ein Dauerauftrag ist...)
    Man denke nur an die Ermittlung bei wilden Müllkippen. Das ist originär erstmal die Aufgabe der Ortspolizei=Ordnungsamt, trotzdem wird in vielen Kommunen die Landespolizei tätig, weil entweder das Ordnungsamt nicht kann oder nicht will. Andere Kommunen beschäftigen extra einen oder mehrere "Müllfahnder" dafür.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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