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Thema: Duisburg: Ordnungsamt darf kein Blaulicht mehr nutzen - Graue Müllsäcke als Tarnung

  1. #16
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    Thema Lautsprecher:
    [...]habe man einfach die Sicherungen herausgedreht und die Lampen so funktionsuntüchtig gemacht, [...] Und die zuletzt häufiger notwendigen Bombenwarnungen per Lautsprecher muss die Polizei nun auch wieder allein durchführen. Denn die Boxen auf dem Dach sind mit dem Blaulicht verbunden.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Falsch, denn es ändert nichts an der Tatsache das diese Konstruktion eine Verkehrswarnanlage ist...
    Da es allerdings ein Amtsfahrzeug ist, wird sich das Ordnungsamt allerdings selten selbst die Plakette abkratzen das man neu zum Tüv muss ^^

    MfG Fabsi
    Deswegen habe ich ja auch "Vermutung" davor geschrieben! ;-)

    Aber wenn es so ist wie du sagst, wie ist das dann mit den ganzen Oldie-Fahrzeugen mit den blauen Müllsäcken?

  3. #18
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    Ein Oldtimer, der schon vor >30 Jahren so rumgefahren ist, wäre ja nicht mehr im Originalzustand, wenn du die blauen Luchten abmontieren würdest ;)

    Somit gibt es für die eine Sonderregel, wärend sich das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr befindet müssen dies Unkenntlich gemacht werden...

    Das Problem ist halt ganz einfach: Drehst du nur die Birne raus, gehts zwar nicht mehr an, aber das Material strahlt ja Licht zurück, dass gerade Nachts von anderen Autos abgestrahlt wird... Somit würds auf dem Dach auch wieder blau leuchten, was ja nicht erlaubt ist ^^

    MfG Fabsi

  4. #19
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    Zitat Zitat von Thorongil Beitrag anzeigen
    Das Ordnungsamt einer Kommune ist keine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben. Jedenfalls hier in BaWü.

    In NRW kann das schon der Fall sein. Da kann das Ordnungsamt einer Kommune an Hand des Ordnungsbehördengesetzt (OBG), Polizeigesetzt (PolG) usw. tätig werden.

  5. #20
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    Überhose ist eigentlich nicht hinzuzufügen.
    In allen Bundesländern ist das Ordnungsamt die zuständige Ortspolizeibehörde. Die "grüne" oder neu auch "blaue" Polizei (kurz, das was die meisten denken es wäre die Polizei) ist "nur" die LANDESpolizei, diese wird idR. im Auftrag der Kommune in deren Bereich tätig. (Was allerdings ein Dauerauftrag ist...)
    Man denke nur an die Ermittlung bei wilden Müllkippen. Das ist originär erstmal die Aufgabe der Ortspolizei=Ordnungsamt, trotzdem wird in vielen Kommunen die Landespolizei tätig, weil entweder das Ordnungsamt nicht kann oder nicht will. Andere Kommunen beschäftigen extra einen oder mehrere "Müllfahnder" dafür.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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