Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
Durch das Abdecken,ausbau des Leuchtmittels und unterbrechung der Stromversorgung ist aus der Anlage nur ein "Werbeträger" auf einem Gepäckträger geworden.
Falsch, denn es ändert nichts an der Tatsache das diese Konstruktion eine Verkehrswarnanlage ist...
Da es allerdings ein Amtsfahrzeug ist, wird sich das Ordnungsamt allerdings selten selbst die Plakette abkratzen das man neu zum Tüv muss ^^

Das stimmt allerdings:
"Und ohne Strom kein Lautsprecher. ;-)"

MfG Fabsi