Hallo Leutz,
zum einen sind Fahrtenschreiber keine Pflicht in Einsatz-KFZ!!! Diese sind gemäß der StVO ausgenommen, wie schon richtig geschrieben wurde! ABER.... ist ein Fahrtenschreiber werksseitig montiert, so MUß dieser auch benutzt werden, bei jeder Fahrt! Ich suche den Paragraphen mal raus, habe diesen nicht im Kopf!
Habe da schon mal so meine Problemchen mit gehabt!!!
Wenn ich den genauen Paragraphen weiß, dann gebe ich dies hier im Forum bekannt!
Aber auch die "Kollegen in Grün" und die "Technischen Überwachungsvereine" werden euch dies bestätigen auf Anfrage, denn daher hatte ich damals auch meine Informationen!
Da diese Fahrzeuge nicht der Pflicht unterliegen Nachweis zu führen (mit Sonderrechten kann eh schneller als 60km/h gefahren werden z.B.) werden in 95% der Einsatzfahrzeuge auch keine werksseitig montiert! Aber auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel....
Bis denne...
Thomas