Fahrtenschreiber sind keine Pflicht in Fahrzeugen des Rettungsdienstes. Sie erleichtern jedoch die Rechtsprechnung nach Unfällen. Ist ein Fahrtenschreiber montiert, sollte er auch dringlichst benutzt werden (Beweislast). Eine Eichnung durch das staatliche Eichamt ist sicher nicht notwendig, da normale Geschwindikeitsmesser auch nicht geeicht oder kalibriert werden. Im Zweifel hilft eine Anfrage beim Hersteller, ob eine gelegentliche Kalibierung sinvoll sein kann.