Das mit den Kilometern hängt schon noch von den Verträgen ab, die man mit den Krankenkassen hat. Diese wollen zwar meistens alles pauschalisieren aber spätestens bei Ferntransporten sieht das natürlich anders aus.
Ich wäre übrigens schon an den Hintergründen interessiert: ob es sich um eine freiwillige Leistung des Fzg-Halters handelt, oder ob es da auch Vorschriften zu gibt. Deine erste Antwort deutet ja eher an, daß es auch ne Vorschrift dazu gibt.
Wenn ich die hätte, wäre es schon einfacher im Streitfalle zu argumentieren. Die Aussage "andere machen es aber" ist zwar nicht schlecht, aber hilft nicht immer ...