Ich glaube, daß das noch nichtmal an den Krankenkassen leigt. Die geben die Strecken einfach in nen Routenplaner ein und schauen sich die Differenzen an. Wenn man dann einen "Umweg" gefahren ist, würde die einem schon auf die Finger hauen und sich weigern das zu bezahlen. Egal ob man wirklich die Strecke gefahren ist, oder der Tachostand falsch ist. Die können ja nix dafür, wenn der Fahrer sich nicht im Einsatzgebiet auskennt ;-)

Könnte mir eher vorstellen, daß die auf der Fahrtenscheibe dokumentiert Geschwindigkeit dann doch recht genau sein sollte, um bei Unfällen abgesichert zu sein.

Oder aber es gibt irgendwo ne Vorschrift, daß - wenn - ein Fahrtschreiben eingebaut ist, dieser auch geeicht werden muss. Ist mir aber bisher noch nicht untergekommen.