Gut zu wissen, aber wo steht das ? In der STVZO zumindest mal nicht. Da ( §57a) würden RTW's und KTW's gar nicht unter die mit Fahrtschreiber auszustattenden Fahrzeuge fallen.

Für ne Quelle wäre ich dankbar. Nütz ja nix, wenn ich feststelle, daß unsere Fahrtschreiber alle geeicht werden müssen, aber das nicht belegen kann.