Hallo.
Sicher gibt es die TR BOS für Funkmeldeempfänger, nach denen ein Gerät zu testen ist und
eine Zulassung erhält (oder auch nicht).
Ebenso gibt es nicht zugelassene Melder, die mindestens genausogut sind wie die
zugelassenen Gerätetypen.
Mir wäre nicht bekannt, das es ein Gesetz gäbe, das bei Meldeempfängern(!) vorschreibt,
das diese eine BOS-Zulassung benötigen. Im Fernmeldegesetz (ich nutze diesen Begriff mal
für das aktuelle Pendant, TKG) findet man hierzu sicher nichts.
Wo ich ein grosses Problem sehe, ist eher im versicherungstechnischen Bereich:
Wenn ich einen zugelassenen Melder habe, der dem Stand der Technik entspricht (mit dieser
Formulierung möchte ich Bastelmelder, die nach umquarzen nicht in einer Fachwerkstatt
neu eingemessen und abgeglichen wurden, ausschliessen), kann keine Versicherung der Welt
meckern, weil halt nach der Vorgabe (oder Empfehlung, denn ein Gesetz ist die passende
TR BOS nicht) der Empfänger vorgehalten wurde. Ob er nun aufgrund mangelnder Netz-
versorgung doch nicht oder fehl-ausgelöst hat, ist dann weniger erheblich.
Im umgekehrten Falle wird es dann problematisch, zwei Punkte kommen in Frage:
Der Netzausbau ist ok, ein TR-BOS-Melder löst aus, einer ohne "Stempel" leider nicht. Die
Einsatzkraft mit "nicht-TR-BOS-Melder" fehlt im Einsatz. Wenn es nur eine Einsatzkraft
ist, gut, Pech gehabt. Wenn es eine halbe Bereitschaft eines KV ist - ohje, da wird wohl
sicher jemand seinen Hut für nehmen müssen oder gegeben bekommen. Denn hier wurde
wohl beinahe schon vorsätzlich wegen Geld-Problemen in Kauf genommen, das die Einsatz-
kräfte nicht alamiert werden, weil der Melder nun doch Billigschund war und -um ein Beispiel,
das möglich wäre, zu geben- die Grosssignalfestigkeit leider "verhinderte", das der Alarm
durchkam, weil der benachbarte Radiosender stärker war.
Zweiter Punkt: Ein Fehlalarm. Besser: Fehlauslösung. Kommt sicher auch bei Defekt von
zugelassenen Meldern vor, hier trifft aber wohl bis auf die gerade kaputtgegangene Technik
niemanden eine Schuld, es war ja der Stempel drauf.
Wenn nichts passiert, ist alles gut, die Einsatzkraft ärgert sich halt, das sie umsonst zur
Unterkunft ist.
Aber was, wenn man für den Fehlalarm den Arbeitsplatz verlassen hat - wer bezahlt den
Arbeitsgeber?
Aber was, wenn man auf der Anfahrt einen Unfall hatte - und sei es nur, weil ein anderer
Verkehrsteilnehmer schuld hat (um die §35 Diskussion hier rauszuhalten!!).
Aber was, wenn durch eine Netzstörung eine halbe Bereitschaft aufrödelt, aber die
Kameraden mit TR-BOS-Melder daheim bleiben, weil ja nichts ist...
Gerade wenn ein KV wegen Geld-Dingen auf Billigmelder setzt, sollte man -weit vor den
Gesetzen- eben diese Fragen stellen - da sie auch wieder mittelbar mit Geld-Fragen zu
tun haben ;)
Dies ist meine persönliche Meinung zu der Thematik. Ich selbst habe "scharf" auch nur
TR-BOS-konforme Melder hier stehen, habe aber auch kein Problem mit nicht-zugelassenen.
Für einen privaten Funkrufsender nutze ich gar umgebaute SCALL/Skyper .. funktioniert
auch, nur hängt davon kein Menschenleben ab. Mit einem Zweitmelder auf dem Küchen-
fensterbrett, damit auch die Köchin weiss, das man später kommt, verdirbt im Fehlerfall
nur das Essen, aber kein Menschenleben - warum also nicht? (Primär alarmiert der Melder
mich zusätzlich zu dem TR-BOS-Melder, nicht die angesprochene Köchin, die zum Empfang
der Nachricht nicht die Genehmigung hat - um auch hier die Diskussion zu ersticken *G*)
Gruss,
Tim




				
				
				
					
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