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Thema: Eine FRage zum Thema Melder ohne BOS- Zulassung!!

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  1. #1
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    Eine FRage zum Thema Melder ohne BOS- Zulassung!!

    Hallo ich verwalte bei uns im Kreisverband die Funkmeldeempfänger, nun beginnt unser KV aus Kostengründen immer mehr von diesen billig Meldern ohne Zullassung zu beschaffen.
    Ist denn hier jemand der mir sagen kann nach welchen § das genau verboten ist?? Da ich persönlich nicht bereit bin dies zu unterstützen!!!!
    Da im Fernmeldegesetz irgendwo steht das nur BOS zugelassene Funkmittel zugelassen sind.

    Über zahl/ hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!!

    LG Sebastian

  2. #2
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    Hallo.

    Sicher gibt es die TR BOS für Funkmeldeempfänger, nach denen ein Gerät zu testen ist und
    eine Zulassung erhält (oder auch nicht).

    Ebenso gibt es nicht zugelassene Melder, die mindestens genausogut sind wie die
    zugelassenen Gerätetypen.

    Mir wäre nicht bekannt, das es ein Gesetz gäbe, das bei Meldeempfängern(!) vorschreibt,
    das diese eine BOS-Zulassung benötigen. Im Fernmeldegesetz (ich nutze diesen Begriff mal
    für das aktuelle Pendant, TKG) findet man hierzu sicher nichts.

    Wo ich ein grosses Problem sehe, ist eher im versicherungstechnischen Bereich:
    Wenn ich einen zugelassenen Melder habe, der dem Stand der Technik entspricht (mit dieser
    Formulierung möchte ich Bastelmelder, die nach umquarzen nicht in einer Fachwerkstatt
    neu eingemessen und abgeglichen wurden, ausschliessen), kann keine Versicherung der Welt
    meckern, weil halt nach der Vorgabe (oder Empfehlung, denn ein Gesetz ist die passende
    TR BOS nicht) der Empfänger vorgehalten wurde. Ob er nun aufgrund mangelnder Netz-
    versorgung doch nicht oder fehl-ausgelöst hat, ist dann weniger erheblich.

    Im umgekehrten Falle wird es dann problematisch, zwei Punkte kommen in Frage:
    Der Netzausbau ist ok, ein TR-BOS-Melder löst aus, einer ohne "Stempel" leider nicht. Die
    Einsatzkraft mit "nicht-TR-BOS-Melder" fehlt im Einsatz. Wenn es nur eine Einsatzkraft
    ist, gut, Pech gehabt. Wenn es eine halbe Bereitschaft eines KV ist - ohje, da wird wohl
    sicher jemand seinen Hut für nehmen müssen oder gegeben bekommen. Denn hier wurde
    wohl beinahe schon vorsätzlich wegen Geld-Problemen in Kauf genommen, das die Einsatz-
    kräfte nicht alamiert werden, weil der Melder nun doch Billigschund war und -um ein Beispiel,
    das möglich wäre, zu geben- die Grosssignalfestigkeit leider "verhinderte", das der Alarm
    durchkam, weil der benachbarte Radiosender stärker war.

    Zweiter Punkt: Ein Fehlalarm. Besser: Fehlauslösung. Kommt sicher auch bei Defekt von
    zugelassenen Meldern vor, hier trifft aber wohl bis auf die gerade kaputtgegangene Technik
    niemanden eine Schuld, es war ja der Stempel drauf.

    Wenn nichts passiert, ist alles gut, die Einsatzkraft ärgert sich halt, das sie umsonst zur
    Unterkunft ist.

    Aber was, wenn man für den Fehlalarm den Arbeitsplatz verlassen hat - wer bezahlt den
    Arbeitsgeber?

    Aber was, wenn man auf der Anfahrt einen Unfall hatte - und sei es nur, weil ein anderer
    Verkehrsteilnehmer schuld hat (um die §35 Diskussion hier rauszuhalten!!).

    Aber was, wenn durch eine Netzstörung eine halbe Bereitschaft aufrödelt, aber die
    Kameraden mit TR-BOS-Melder daheim bleiben, weil ja nichts ist...


    Gerade wenn ein KV wegen Geld-Dingen auf Billigmelder setzt, sollte man -weit vor den
    Gesetzen- eben diese Fragen stellen - da sie auch wieder mittelbar mit Geld-Fragen zu
    tun haben ;)

    Dies ist meine persönliche Meinung zu der Thematik. Ich selbst habe "scharf" auch nur
    TR-BOS-konforme Melder hier stehen, habe aber auch kein Problem mit nicht-zugelassenen.
    Für einen privaten Funkrufsender nutze ich gar umgebaute SCALL/Skyper .. funktioniert
    auch, nur hängt davon kein Menschenleben ab. Mit einem Zweitmelder auf dem Küchen-
    fensterbrett, damit auch die Köchin weiss, das man später kommt, verdirbt im Fehlerfall
    nur das Essen, aber kein Menschenleben - warum also nicht? (Primär alarmiert der Melder
    mich zusätzlich zu dem TR-BOS-Melder, nicht die angesprochene Köchin, die zum Empfang
    der Nachricht nicht die Genehmigung hat - um auch hier die Diskussion zu ersticken *G*)

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

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  3. #3
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    Ich denke mal zu dem was Shinzon da so Geschrieben hat braucht man eigentlich nicht mehr viel zu sagen...! Eigentlich alles Richtig...!

    Wenn man nun doch die nicht zugelassenen DME nimmt sollte man darauf achten das zumindest der erste Abmarsch die "Guten" DME hat, und die "Billig" DME eher den 2 oder 3 Abmarsch alarmieren...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
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    Ähm?! Also nun muss ich mal mit dem Kopf schütteln. Wenn ich eine Feuerwehr mit Meldeempfängern ausstatte, dann haben die Dinger auch zugelassen zu sein. Alles andere ist nämlich nach TR-BOS absolut nicht zulässig, auch wenn es immer wieder prakteziert wird.

    Und @Angriffstrupp: Sorry, aber dich müsste man Ohrfeigen in diesem Moment!
    Wenn, dann sollten alle mit vernünftigen und zugelassenen Meldern ausgestattet werden, egal in welchem Abmarsch.

    Stelle dir doch einfach mal folgendes Szenario vor:
    "Die guten DMEs lösen aus und die die "nicht guten" lösen nicht aus." Was passiert dann? Wer ist dann dafür verantwortlich? Doch nicht etwa die böse Leitstelle, oder doch? Ich bin mir sicher, du verstehst was ich damit sagen möchte...

    Beste Grüße
    Oliver

  5. #5
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    Moin moin..

    Ruhig Blut, Feuermelder... ;)

    Die Zulassung durch die TR-BOS ist sicher wichtig, nicht zugelassene Melder sind aber
    nicht nach TR-BOS unzulässig. Die Formulierung ist ein wenig unglücklich ;) Schliesslich
    ist die TR-BOS nur eine Empfehlung.

    Es gibt eine Menge Geräte, die bessere Werte haben als die in der passenden TR für
    die BOS vorgeschrieben sind. Wenn ich in der TR-BOS DA lese, das ein DME eine
    Empfindlichkeit von mindestens 10µV (Körper) bzw. 20 µV (Freifeld) habe .. da schaue
    ich auf einen streichholzschachtelgrossen Amateurfunk-Empfänger, der 2 µV (Freifeld)
    spielend erreicht.. ein Firestorm schafft laut Datenblatt 4,5 µV (Körper)..

    Jeder Empfänger, der unter den 10 µV (Körper) liegt, ist also zumindest was die
    Empfindlichkeit angeht, sicher. Aber es gibt ja noch 19 andere Prüfpunkte.

    Ein nicht nach TR-BOS zugelassener Funkmeldeempfänger muss also nicht technisch
    schlechter sein. Die meisten Billiggeräte sollte man daher vor Einsatz überprüfen.

    DENNOCH: Ohne Zulassung gibt's garantiert Probleme mit der Versicherung, wenn was
    passiert, denn die werden sich wohl an die "Empfehlung" der TR-BOS halten, und die
    berechtigte Frage stellen, warum keine nach dieser Empfehlung zugelassenen Empfänger
    genutzt werden/wurden!

    Was den Abmarsch angeht: Ist 2. oder 3. nicht - sofern erforderlich - umso wichtiger,
    um die Kameraden, die im 1. Abmarsch waren und so langsam keine Luft mehr haben (sei
    es wegen Erschöpfung, sei es tatsächlich in der Flasche), abzulösen ?

    Jeder mag ersetzbar sein, aber die Gesamtstärke muss trotzdem stimmen, nicht wahr?

    Gruss,
    Tim
    --
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  6. #6
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    Leute ich sagte ja bereits ihr habt recht...!

    Nur was willste denn machen?
    Da is eine Löschgruppe und die hat aus welchen Gründen auch immer zu wenig DME oder auch FME...sollte hier mal Egal sein!
    Der Zuständige Mensch ( Löschgruppenfüher ) gibt das weiter und sagt: Von unseren eigentlichen 35 DME ( Beispiel ) sind nur noch 20 Technisch OK... Wir brauchen "dringend" neue DME damit wir wieder Alarmiert werden können...!

    Nun bekommt der Löschgruppenführer als Antwort: Sorry...keine Kohle...!
    Was macht dann da der Feuerwehrmann der mit "ganzem Herzen" bei der Sache ist???

    Richtig: Er sucht nach " Alternativen Alarmierungs Methoden" ( Finanzen ) Und das da nunmal nicht immer ein Boss oder LX 4 bei rum kommt ist wohl jedem klar...! Da beschafft sich nämlich der Feuerwehrmann einen DME der piept wenn er " Gebraucht " wird, egal ob mit oder ohne Zulassung...!


    Aber eine HiOrg sollte es tunlichst VERMEIDEN auf Ausrüstung zu setzten die nicht Zugelassen ist...!
    Geändert von Angriffstrupp (19.02.2010 um 18:05 Uhr)
    Gruß Angriffstrupp

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