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Thema: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen
    Ich denke, die Beweislast liegt da leider bei der armen Feuerwehrfrau. Denn ihr (Ex-)Arbeitgeber kann sie ja ohne weiteres in der Probezeit kündigen. Das er ihr wegen ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr gekündigt hat, hat er ihr ja leider nicht schriftlich gegeben.

    Ich wünsche ihr jedenfalls alles Gute und hoffe, das sie vor dem Arbeitsgericht ihr Recht bekommt.

    Allerdings wirft sich mir eine Frage auf: Wenn ich mich noch in der Probezeit befinde - muss dich ja unbedingt zu einem solchen Einsatz fahren? Ich meine da ging es (nur) um die auf der Fahrbahn verteilte Ladung eines LKW und nicht z.B. um Menschen in Gefahr. Ich für meinen Teil würde mir zweimal überlegen, ob ich für so einen Einsatz von der Arbeit wegfahre. Denn eines ist klar: Von der Feuerwehr (oder in meinem Fall die JUH) bekomme ich am Monatsende nicht mein Gehalt überwiesen. Da muß man, gerade in so schwierigen Zeiten, sehr genau abwägen wie man sich verhält.

    Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich finde das Verhalten ihres Arbeitgeber absolut unmöglich.

    Gruß
    Alex
    naja nach dem meldebild wäre ich auch gefahren. Ich zitiere: "Einsatz für die FF Althegnenberg, 40-tonner überschlag, vermutlich personen eingeklemmt. B2 zwischen..." zitat ende.

    bei diesem meldebild wäre ich auch gefahren.
    wäre aber sicher was anderes wenn es heißen würde zum gurken einsammeln ;-)

  2. #2
    draconomicon Gast
    Ich gehe davon aus, dass die Wehrführung es verstanden hätte, wenn sie bescheid gesagt hätte, dass sie während der Probezeit, werktags nicht mit ausrückt.

    Wie ich bereits gesagt habe, Ehrenamt in allen ehren, aber ich kann damit meine Brötchen nicht verdienen. Mein Arbeitsplatz, meine berufliche und finanzielle Zukunft ist mir doch wichtiger als das Ehrenamt.

    Ausserdem war es eine klare Anweisung des Chefs, dass er keine Fehlzeiten aufgrund Einsatzes mit der Feuerwehr duldet. Die war ein eindeutiger Verstoß ihrerseits, also auch eine Abmahnung gerechtfertigt. Auch wenn dies anders zu regeln gewesen wäre.

    Meine Frage an euch:

    Wer würde gegen solch eine Anweisung seines Arbeitgebers verstossen und auf einen Einsatz fahren und dadurch nicht zur Arbeit erscheinen.
    Ich denke keiner.

    Mfg

  3. #3
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    Zitat Zitat von draconomicon Beitrag anzeigen
    Wer würde gegen solch eine Anweisung seines Arbeitgebers verstossen und auf einen Einsatz fahren und dadurch nicht zur Arbeit erscheinen.
    Ich denke keiner.
    Ich nicht, was ich eigentlich nur lustig finde.
    Der Staat will von seinen Arbeitgebern, daß die Feuerwehrleute freigestellt werden.
    Der Staat selbst als Arbeitgeber baut sich Möglichkeiten ein um seinen Beamten die Freistellung zu verwehren *g*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Der Staat will von seinen Arbeitgebern, daß die Feuerwehrleute freigestellt werden.
    Der Staat selbst als Arbeitgeber baut sich Möglichkeiten ein um seinen Beamten die Freistellung zu verwehren *g*
    Welche Möglichkeiten meinst du? (Und: Staat = Staat?)

  5. #5
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    27.02.2002
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    Der Staat bzw die Länder geben ja per Gesetz raus, das Arbeitgeber ihre Arbeiter/Angestellten für den Feuerwehreinsatz freizustellen haben.
    Der Staat selbst als Arbeitgeber verwerrt seinen Beamten/Soldaten zum Großteil an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    ...
    Der Staat selbst als Arbeitgeber verwerrt seinen Beamten/Soldaten zum Großteil an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.
    Und das im wesentlichen mit Recht:
    Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
    Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
    Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.
    SICHERN - MELDEN - HELFEN
    JA zum Motorsport

  7. #7
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    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Und das im wesentlichen mit Recht:
    Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
    Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
    Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.
    Mich störts ja nicht ...
    Aber es gibt sicher draußen genausoviele Berufe bei denen es einfach nicht geht.
    Eine Krankenschwester die alleine im Nachtdienst ist.
    Ein Mitarbeiter der Bahn der nach einem Schrankenausfall, den Verkehr bei Bedarf aufhällt.
    Ein Bademeister.
    Und da fällt einem sicher noch das ein oder andere ein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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