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Thema: Privat-PKW mit Warnbalken

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Privat-PKW mit Warnbalken

    Hallo,
    bei uns gibt es so ne Gruppe im Landkreis die Versorgungsfahrten und sowas ähnliches machen. Kommen halt oft als letzte an der Einsatzstelle an und so. Das ganze läuft bei denen auf privat.
    Dafür haben die sich einen alten ELW gekauft um den dafür zu nutzen. Nun meine Frage: das die kein Blaulicht drauf haben dürfen wenn es auf Privat zugelassen ist, ist ja klar. Aber wenn die aus der RTK4 eine OWS machen (also gelbe statt blaue kappen drauf und lautsprecher raus), dürfen die das drauf haben?
    Denn ich habe mal gehört dass man zusätzliche Geräte nicht eintragen muss, wenn die ein E-Prüfzeichen haben. Und das hat der Warnbalken ja...
    Also dürfen die dass da auch?

  2. #2
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    In StVZO §52 (4) steht, auf welche Fahrzeuge eine gelbe Rundumkennleuchte montiert werden darf. Wenn das genannte Fahrzeug unter keine dieser Voraussetzungen fällt, wäre eine Ausnahmegenehmigung nötig.


    Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

    2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

    3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

    4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    Versorgungsfahrten und sowas ähnliches machen.
    Was soll man sich denn darunter vorstellen?

  4. #4
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    Moinmoin,

    mir stellt sich mir hier die Frage: Wozu brauchen die das denn? Wenn sie Versorgungsfahrten machen, transportieren sie Dinge von A nach B. Auf der Fahrt gibts kein Gelblicht, an der Einsatzstelle werden sie entweder "eh in die Absperrung gelassen" und brauchen es nicht mehr - oder halt nicht. Am Ladeort muss idR. kein Gelblicht genutzt werden, da es sich regelmäßig nicht um eine Gefahrenstelle handeln wird.

    Ansonsten erinnere ich mich dunkel, dass die Lichtaustrittswinkel der Reflektoren je nach Haubenfarbe gestaltet sind, da blau weniger Licht durch lässt als gelb.

    Viele Grüße
    Martin

  5. #5
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    Zitat Zitat von mdi Beitrag anzeigen
    Moinmoin,

    mir stellt sich mir hier die Frage: Wozu brauchen die das denn?
    Mensch, das sieht doch SOOOO wichtig aus!!!

    Schmunzelnde Grüße,
    Funkwart

  6. #6
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    Also mir stellt sich auch die Frage was transportiert werden soll.
    Und dann kommt mir noch die Frage was das für eine Gruppe ist?
    Und welcher Hilfsorganisation diese angehört? FF? DRK? THW? andere? Weil finde ich schon seltsam wenns eine offizielle Gruppe bei einer Hiorg ist und die aber nur mit ihren Privatfahrzeugen herumfahren.
    Auch um weiteres sagen zu können wäre es meiner meinung schon wichtig zu wissen um was für eine gruppe es geht bzw auf welchem Bundesland etc etc.

  7. #7
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    Es ist doch bei diesen bestimmten Gruppen so üblich,
    und nichts Besonderes.

    siehe hier:
    http://www.verkehrsdienst-hessen.de/autos.htm

    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns gibt es so ne Gruppe im Landkreis die Versorgungsfahrten und sowas ähnliches machen. Kommen halt oft als letzte an der Einsatzstelle an und so. Das ganze läuft bei denen auf privat.
    Dafür haben die sich einen alten ELW gekauft um den dafür zu nutzen. Nun meine Frage: das die kein Blaulicht drauf haben dürfen wenn es auf Privat zugelassen ist, ist ja klar. Aber wenn die aus der RTK4 eine OWS machen (also gelbe statt blaue kappen drauf und lautsprecher raus), dürfen die das drauf haben?
    Denn ich habe mal gehört dass man zusätzliche Geräte nicht eintragen muss, wenn die ein E-Prüfzeichen haben. Und das hat der Warnbalken ja...
    Also dürfen die dass da auch?
    Tja, dann wissen wir aber immer noch nicht was diese Gruppe eigentlich macht..
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  9. #9
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    Die Versorgungsgruppe gehört zur FF der... Da das ganze halt keine offizielle Abteilung der FF ist, wird es privat Unterstützt.
    Merkst du das, dass du dir selber in einem Beitrag wiedersprichst? Entweder gehört sie zur Feuerwehr oder nicht. Ganz einfach. In meinen Augen, ich kann mich täuschen, geht es nur darum einen Warnbalken eintragen zu lassen damit es wichtig aussieht unabhängig vom Nutzwert. Deshalb auch mehrfach der Vorschlag mit der RKL als Magnetversion.

    Zumal sich mir die Frage stellt, wie die Gruppe (wen auch immer womit auch immer) auf der Autobahn eine Versorgung machen will mit einem Privatwagen. Wie wollt ihr denn zum Beispiel durch einen Stau fahren? Sonder- und Wegerechte habt ihr ja schon mal nicht.

    Welche Feuerwehr ist das denn und welches Bundesland?

    Also manchmal frage ich mich wirklich, ob manches ernst gemeint ist.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  10. #10
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Merkst du das, dass du dir selber in einem Beitrag wiedersprichst?
    Er hat sich ja auch beim TÜV gemeldet, aber nicht selbst mit dem TÜV gesprochen.

    Welche Feuerwehr ist das denn und welches Bundesland?
    Versuchs mal hiermit: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=43089

    Also manchmal frage ich mich wirklich, ob manches ernst gemeint ist.
    Tja...

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  11. #11
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    Hey Frank.

    Wenn man so die Themen verfolgt (das was du zum Beispiel verlinkt hast) bin ich nur noch am Kopfschütteln. Eine Gruppe, die Versorgung macht. Eine andere macht Dokumentation. Die eine will einen Gelblichtbalken eintragen lassen, die andere CB-Funk in Feuerwehrfahrzeugen einbauen. Ich glaube wir werden verschaukelt und das ist alles privat. Meine Meinung.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  12. #12
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    Hier habe ich noch ein schönes Beispiel gefunden. Sehr schick, mit Mini-Balken und Frontblitzern...
    Das Auto hat ein Kennzeichen aus einem Bayerischen Landkreis.
    Gruß,
    ahk
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  13. #13
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Das Auto hat ein Kennzeichen aus einem Bayerischen Landkreis.
    KBI - KBR?

    Obwohl es wohl vom TÜV mitlerweile die Order gibt, fest montierte Frontblitzer bei abnehmbaren Blaulichtern nicht mehr zuzulassen...

    Hab ich letztes Jahr auf einer Versammlung des WFV-Hessen gehört.

    OK, das gehört hier nicht zum Thema, aber das fand ich eh nicht so spannend...

    Gruß Knut
    -----------------------------------------------

    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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