wer entscheidet ? na beim FW einsatz ja wohl der GF, BvE etc. Ansonsten könnte die Bauaufsicht (bei uns angegliedert beim "Amt für Soziales und Wohnen") eine Schneeräumung verlangen.
wer entscheidet ? na beim FW einsatz ja wohl der GF, BvE etc. Ansonsten könnte die Bauaufsicht (bei uns angegliedert beim "Amt für Soziales und Wohnen") eine Schneeräumung verlangen.
Also die letzen zwei Dächer haben wir mit unserer Löschgruppe kostenfrei geräumt, so hat es der Gruppenführer entschieden, da die Gefahr eines Einsturz einfach zu groß war.
Mittlerweile kommt auch freiwilliger Räumdienst vor öffentliche Gebäuden dazu, sowie freischaufeln von Ober- und Unterflurhydranten.
denn es handelt sich ja um ein Privatgrundstück, und die Halle steht ja noch.Kein Notfall!
Es sei denn die Feuerwehr ist im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig geworden.
Dann sollte ein Ingenieur/Architekt, oder jemand vom Ordnungsamt, zur Not der GF sagen, die Last ist zu hoch, es muss geräumt werden.
Ansonsten könnten ansässige Unternehmer auf die Barrikaden gehen, weil die ja das auch hätten räumen können.
Wie vorher zu lesen ist, kommt es halt auf den Bericht des GF an. Man kann nämlich daraus auch ne schöne Leiter-, oder DLK-Anlein-Übung, machen.
Das ist so ähnlich wie mit der Katze vom Baum holen! In der einen Stadt kostet das nix, weil es als Dienst am Bürger angesehen wird, und in der Nachbarstadt wird das voll berechnet!
Kommt auch darauf an, wie hoch der Aufwand ist, und ob die gestellte Aufgabe nicht wer weis wie lange dauert. Und ne Unternehmer es auch schaffen könnte
Bevor jetzt wieder wilde Feuerwehrhorden heldenhaft mit Schneeschaufeln auf Dächer geschickt werden, empfehle ich diese kleine Lektüre (insbesondere Seite 4): http://www1.mi.sachsen-anhalt.de/bks...ut_schmidt.pdf
Zuerst ist das ja mal Sache des Eigentümers. Entscheidet der, dass die Schneelast zu groß ist und das Dach geräumt werden muss, kann er es entweder selbst tun, eine Firma beauftragen oder die Feuerwehr rufen. Dass die Feuerwehr dass dann kostenlos macht, kann ich mir nicht vorstellen. (Was kommt als nächstes, Bürgersteig freischieben?)
Naja, das würde ich nicht unbedingt vergleichen. Der Schneefall ist ja ein vorhersehbares Ereignis.Das ist so ähnlich wie mit der Katze vom Baum holen! In der einen Stadt kostet das nix, weil es als Dienst am Bürger angesehen wird, und in der Nachbarstadt wird das voll berechnet!
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Sehe ich genauso. Entwerder der Eigentümer macht es selbst, beauftragt ne Fachfirma oder aber wenn er dem nicht nachkommt und Gefahr in Verzug ist, macht das die Feuerwehr/das THW gegen Gebühr nach Gebührensatzung.Zuerst ist das ja mal Sache des Eigentümers. Entscheidet der, dass die Schneelast zu groß ist und das Dach geräumt werden muss, kann er es entweder selbst tun, eine Firma beauftragen oder die Feuerwehr rufen. Dass die Feuerwehr dass dann kostenlos macht, kann ich mir nicht vorstellen. (Was kommt als nächstes, Bürgersteig freischieben?)
@Threadstarter P.S.: ich kenne keine Gemeinde/Kommune/Stadt , wo technische Hilfeleistungen kostenfrei wären. Die werden immer nach Gebührensatzung abgerechnet. Ds einzige was kostenfrei ist, sind Rettungseinsätze. Selbst ein PKW-Brand ohne Menschengefährdung wird abgerechnet. In diesem Falle eben mit der KFZ-Versicherung.
Mehr oder weniger sehe ich das auch so... wer Schuld ist soll Zahlen. Aber weiss das es durchaus Üblich für viele Dinge keine Rechnung zu Stellen. Bsp. Wasserpumpen, TH Wie Baum und andere TH-Unwetter (TH-Baum und Wasser auch bein nicht Unwetter bedigten Einsätzen). Weiss auch von einem Einsatz wo Schnee geschippt wurde, allerdings war es da schon zu Spät...
Soweit...
Gruß
Dr.M
Nuja wenns da zu spät war, kann man das als Rettungseinsatz laufen lassen, man weiß ja nie ob doch jemand drunter liegt. Damit wärs wieder Kostenfrei, bzw. im Nachgang zu überprüfen ob nicht doch eine Rechnung gestellt wird wenn dann keiner drunter war.
Wenn keine Rechnung gestellt wird ist das aber einzig die Faulheit der Gemeinde/Stadt bzw. das Versäumnis der Wehrleitung einen Bericht an die Kommune zu überstellen. Denn im Regelfalle sind die Gebührensatzungen doch meist gleich. Die Kommune wär auch ehrlich gesagt schön blöd, wenn se sich die Einnahmen da durch die Lappen gehn liesse, denn im Endeffekt ist die Feuerwehr als Kommunale Abteilung auch nur ein Dienstleister im Falle der Hilfeleistung. Ähnlich wie der Bauhof.
Kann mir das ja gerade nicht verkneifen.... war gerade auf der Inet seite einer Person die hier gerade in einem anderen Thread "Diskutiert" wird... und was sehe ich da ?
"ANSTRENGENDER " WINTERSPORT " FÜR FEUERWEHRMÄNNER IN REMSCHEID !! FLACHDÄCHER MÜSSEN VOM SCHNEE BEFREIT WERDEN !! EINSTURZGEFAHR !! "
Gruss
Die Frage ist dabei, wenn wir weiterhin von NRW sprechen, ob es sich um eine Pflichtaufgabe (Unglücksfall) handelt, dann sind solche Einsätze in der Tat kostenfrei.
Wenn es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, kann man einen Gebührenbescheid erlassen. Dann sollte man das den Leuten aber fairerweise vorher sagen, damit die die Möglichkeit haben, die Hilfe der Feuerwehr abzulehnen.
Die Frage ob Unglücksfall oder nicht muss halt der EL entscheiden.
Heute das 1. mal selbst so einen Einsatz gehabt, und dann gleich 5000m² :D Respekt an alle, die das öfter machen..
Geändert von Max K. (03.02.2010 um 21:45 Uhr)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Das ist für NRW so falsch.
Pflichtaufgaben aus dem FSHG sind grundsätzlich kostenlos, es sei denn es greift eine der im FSHG genannten Ausnahmen, dann gilt es aber auch für Rettungs- und Brandeinsätze. Freiwillige Aufgaben können nach Gebührenordnung abgerechnet werden.
Das Kriterium dabei ist aber nicht, ob es sich um eine Technische Hilfe handelt oder nicht.
Eingeklemmte Person in einer Werkzeugmaschine = Unglücksfall = Pflichtaufgabe = keine Kostenersatzmöglichkeit = kostenfreie technische Hilfe
Eingeklemmte Person in einem PKW nach VU = Unglücksfall = Pflichtaufgabe = Kostenersatzmöglichkeit nach §41 (2) 3. (Gefährdungshaftung Kraftfahrzeug) = kostenersatzpflichtige technische Hilfe
Das selbe gilt für PKW-Brände, egal ob mit Gefährdung von Menschen oder nicht, beide sind aufgrund der Gefährdungshaftung aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen kostenersatzpflichtig (wer eine gefährliche Sache wie ein Kraftfahrzeug betreibt, soll auch für die Schäden haften, egal ob er Schuld hat oder nicht).
Interessant wird das zum Beispiel bei Tierrettungseinsätzen, die Tierhalterhaftpflicht des BGB liest sich wie folgt:
Das heißt der Halter eines "normalen" Haustieres (Hund, Katze) haftet für Tierrettungseinsätze verschuldensunabhängig. Ist der Hund aber der Hirtehund eines Schäfers, haftet der Schäfer nur bei Verschulden, weil sonst die Gefährdungshaftung des BGB nicht greift.§833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Daher auch meine erste Aussage zum Schneeräumen durch die Feuerwehr: Wenn man in dem Fall von einem Unglücksfall oder öffentlichem Notstand ausgeht, ist der Einsatz eine Pflichtaufgabe nach FSHG und, da keine Kostenersatzmöglichkeit im Gesetz gegeben ist, kostenfrei.
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