Wenn es sich um einen Unglücksfall handelt, ist der Einsatz kostenfrei, ja. Jedenfalls kann ich im FSHG keine Regelung finden, die eine Kostenersatzpflicht begründen würde.
Ob es sich um einen Unglücksfall handelt, entscheidet meiner Meinung nach der Einsatzleiter, wie z. B. bei Sturmschäden auch (Gefahrenbaum ja/nein). Sofern dieser die Entscheidung nicht selbst treffen kann und die Verantwortung übernehmen möchte, wird er vmtl. einen Statiker oder Bauingenieur zu Rate ziehen und die Entscheidung nach oben Richtung Amtsleiter o. ä. verlagern.
Wenn dann keine wirklich akute Einsturzgefahr besteht, können sich die Maßnahmen durchaus auf Absperren und Übergabe an den Eigentümmer (Räumen durch Fachfirma o. ä.) beschränken, ggf. ist die Bauaufsicht einzuschalten.
Wenn akute Einsturzgefahr besteht, ist die Frage, ob man dann noch Feuerwehrmänner auf das Dach schicken kann, auch wenn sie gesichert sind. Man sieht, ist alles nicht so einfach.