Die Frage ist dabei, wenn wir weiterhin von NRW sprechen, ob es sich um eine Pflichtaufgabe (Unglücksfall) handelt, dann sind solche Einsätze in der Tat kostenfrei.
Wenn es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, kann man einen Gebührenbescheid erlassen. Dann sollte man das den Leuten aber fairerweise vorher sagen, damit die die Möglichkeit haben, die Hilfe der Feuerwehr abzulehnen.
Die Frage ob Unglücksfall oder nicht muss halt der EL entscheiden.





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