Hi,

also ich komme aus dem Bundesland Niedersachsen. Das nicht jeder Lehrgang anerkannt werden kann, ist irgendwie geläufig da sich die Lehrgänge inhaltlich voneinadner unterscheiden. Einfaches Beispiel: Basisausbildung THW vs. Truppmannausbildung Feuerwehr.

Ich habe mir halt gedacht, dass man evtl. die technischen Sachen irgendwie anerkennen könnten. Wie schon im ersten Beitrag geschrieben, die Sache mit der Ölsperre, aber auch die Geschichte mit der "Technischen Hilf auf Anlagen der Deutschen Bahn".

Die Lehrgänge Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7, sowie THW-DV 7 und Sprechfunk nach PDV 810 sowie FwDV 810.3 wurden bisher anerkannt. Auch die Sache mit der Motorsägenausbildung THW-Modul A-C wurde anerkannt.

Ein weitere Sache die noch in Frage steht, ist der THW-Lehrgang Bootsführer Binnen. Da wir auch ein Mehrzweckboot bei uns in der Wehr haben dachte ich, dass man auch dort irgendwie etwas anerkennen könnte...

Aber denken ist ja nicht wissen... Und wo ich schon mal dabei bin. Wie sieht es mit dem Sanitätslehrgang A (San A/331) aus? Hat der in der Feuerwehr irgendeine Bedeutung? Mein Gruppenführer sagt nämlich nein und das es wie mit der normalen Ersten-Hilfe-Ausbildung gleichgestellt wird.

Gruß