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Thema: Anerkennung von Lehrgängen

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  1. #1
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    Am besten frägst du deinen Örtlichen Kommandanten/Wehrführer.

    Aber generell ist es möglich etwas anerkennen zu lassen. Ist halt nur eine Frage des Umfangs.
    Und den Umfang kann dir eig nur dein Wehrführer sagen.

    Aber ich denke wenn es um Lehrgänge vom THW geht die man auch bei der FF einsetzen kann bzw ähnlichen Inhalt haben sollte da wenig probleme geben.

  2. #2
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    Mahlzeit

    Sprechfunker nach PDV 810
    AGT nach FWDV 7 (wäre im Detail zu klären)

    Der Rest wird eng.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Moin,

    wirf doch mal einen Blick in die FwDV 2 (z.B. hier: http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_66.../FwDV_202.html). Da solltest Du am besten sehen können, ob die THW-Lehrgänge den Fw-Lehrgängen entsprechen.

    Motorsägescheine werden AFAIK anerkannt. Aber wie "hannibal" schon schrieb, wird das über Sprechfunk und Atemschutz hinaus sehr eng. IMO gibt es da eigentlich sonst nichts, was nicht heißt, dass das gelernte THW-Fachwissen für die FW nicht nützlich ist. Aber das wird nur "zur Kenntnis" genommen, nicht anerkannt.
    MkG
    Rundhauber

  4. #4
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    ... warum immer so kompliziert?
    Frag den Ortsbrandmeister, der muss die Anerkennung schließlich über den Stadtbrandmeister beim Kreisbrandmeister beantragen, der dann nach Nachfrage bei der Landesfeuerwehrschule entscheidet.

    Kurz: du brauchst nur den Ortsbrandmeister fragen, der regelt alles Weitere und zu gegebener Zeit bekommst du Antworten.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ... warum immer so kompliziert?
    Frag den Ortsbrandmeister, der muss die Anerkennung schließlich über den Stadtbrandmeister beim Kreisbrandmeister beantragen, der dann nach Nachfrage bei der Landesfeuerwehrschule entscheidet. ...
    Ist das weniger kompliziert? Für den TE ist das sicherlich einfacher. Aber ist die von Dir beschriebene Vorgehensweise für alle LFV/KFV einheitlich? Wohl kaum.

    Außerdem: was soll der KBM oder die LFS bei dem beschriebenen Beispiel "Sonderlehrgang zum Thema Ölsperren" anerkennen? Nach FwDV 2 gibt es diesen Lehrgang für die Fw nicht (was nicht heißt, dass es keine Fw mit derartiger Ausrüstung gibt). Deren Antworten sind damit vorhersehbar. In meiner bisherigen Laufbahn wurden Ölsperren nie auf Fw-Lehrgängen angesprochen und in der FwDV 2 taucht das Thema unter den Lehrgangsinhalten nicht auf. Ich kenne Ölsperren auch nur aus meiner FF.

    Aber der TE könnte ja auch mal erklären, welche Form der Anerkennung er meint.
    MkG
    Rundhauber

  6. #6
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Aber der TE könnte ja auch mal erklären, welche Form der Anerkennung er meint.
    ...und aus welchen Bundesland er kommt (manchmal wünsche ich mir die Bundeslandsangabe als Pflichtfeld im Profil).
    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Aber ist die von Dir beschriebene Vorgehensweise für alle LFV/KFV einheitlich?
    In den meisten Ländern haben LFV/KFV da z.B. gar nix zu melden.

  7. #7
    Registriert seit
    17.12.2007
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ... In den meisten Ländern haben LFV/KFV da z.B. gar nix zu melden.
    So sieht's nämlich in der Realität aus.
    MkG
    Rundhauber

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