Mahlzeit
Sprechfunker nach PDV 810
AGT nach FWDV 7 (wäre im Detail zu klären)
Der Rest wird eng.
Mahlzeit
Sprechfunker nach PDV 810
AGT nach FWDV 7 (wäre im Detail zu klären)
Der Rest wird eng.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Moin,
wirf doch mal einen Blick in die FwDV 2 (z.B. hier: http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_66.../FwDV_202.html). Da solltest Du am besten sehen können, ob die THW-Lehrgänge den Fw-Lehrgängen entsprechen.
Motorsägescheine werden AFAIK anerkannt. Aber wie "hannibal" schon schrieb, wird das über Sprechfunk und Atemschutz hinaus sehr eng. IMO gibt es da eigentlich sonst nichts, was nicht heißt, dass das gelernte THW-Fachwissen für die FW nicht nützlich ist. Aber das wird nur "zur Kenntnis" genommen, nicht anerkannt.
MkG
Rundhauber
... warum immer so kompliziert?
Frag den Ortsbrandmeister, der muss die Anerkennung schließlich über den Stadtbrandmeister beim Kreisbrandmeister beantragen, der dann nach Nachfrage bei der Landesfeuerwehrschule entscheidet.
Kurz: du brauchst nur den Ortsbrandmeister fragen, der regelt alles Weitere und zu gegebener Zeit bekommst du Antworten.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ist das weniger kompliziert? Für den TE ist das sicherlich einfacher. Aber ist die von Dir beschriebene Vorgehensweise für alle LFV/KFV einheitlich? Wohl kaum.
Außerdem: was soll der KBM oder die LFS bei dem beschriebenen Beispiel "Sonderlehrgang zum Thema Ölsperren" anerkennen? Nach FwDV 2 gibt es diesen Lehrgang für die Fw nicht (was nicht heißt, dass es keine Fw mit derartiger Ausrüstung gibt). Deren Antworten sind damit vorhersehbar. In meiner bisherigen Laufbahn wurden Ölsperren nie auf Fw-Lehrgängen angesprochen und in der FwDV 2 taucht das Thema unter den Lehrgangsinhalten nicht auf. Ich kenne Ölsperren auch nur aus meiner FF.
Aber der TE könnte ja auch mal erklären, welche Form der Anerkennung er meint.
MkG
Rundhauber
Hi,
also ich komme aus dem Bundesland Niedersachsen. Das nicht jeder Lehrgang anerkannt werden kann, ist irgendwie geläufig da sich die Lehrgänge inhaltlich voneinadner unterscheiden. Einfaches Beispiel: Basisausbildung THW vs. Truppmannausbildung Feuerwehr.
Ich habe mir halt gedacht, dass man evtl. die technischen Sachen irgendwie anerkennen könnten. Wie schon im ersten Beitrag geschrieben, die Sache mit der Ölsperre, aber auch die Geschichte mit der "Technischen Hilf auf Anlagen der Deutschen Bahn".
Die Lehrgänge Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7, sowie THW-DV 7 und Sprechfunk nach PDV 810 sowie FwDV 810.3 wurden bisher anerkannt. Auch die Sache mit der Motorsägenausbildung THW-Modul A-C wurde anerkannt.
Ein weitere Sache die noch in Frage steht, ist der THW-Lehrgang Bootsführer Binnen. Da wir auch ein Mehrzweckboot bei uns in der Wehr haben dachte ich, dass man auch dort irgendwie etwas anerkennen könnte...
Aber denken ist ja nicht wissen... Und wo ich schon mal dabei bin. Wie sieht es mit dem Sanitätslehrgang A (San A/331) aus? Hat der in der Feuerwehr irgendeine Bedeutung? Mein Gruppenführer sagt nämlich nein und das es wie mit der normalen Ersten-Hilfe-Ausbildung gleichgestellt wird.
Gruß
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