Hi,

Zitat von
Truppmann`85
Ein weitere Sache die noch in Frage steht, ist der THW-Lehrgang Bootsführer Binnen. Da wir auch ein Mehrzweckboot bei uns in der Wehr haben dachte ich, dass man auch dort irgendwie etwas anerkennen könnte...

Zitat von
hannibal
Mach dich mal schlau ob man den in den normalen Sportbootführerschein Binnen umwandeln kann. Dann wäre das eine dolle Sache.
Enden die THW Bootsführer-Lehrgänge nicht mit den jeweiligen Prüfungn zum zivilen SBF Binnen bzw. (der Aufbaulehrgang) mit Prüfung zum SBF SEE?
Diesen solltest du also besitzen und damit ist eine wesentliche Vorraussetzung zum Führen eures Bootes bereits erfüllt. Ganz ohne irgendwetwas anerkennen zu müssen.
Die andere Bedingung ist das Einverständniss des Halters und die vom Halter gemachten Auflagen. (Vgl. "Fahrgenehmigung" beim THW REicht der SBF alleine ja auch nicht)
Da musst du sehen wie das in deiner Wehr gehandhabt wird. Eine Kurzeinweisung sowie ein zwei Praxisstunden auf DIESEM BOOT solltest du sicherlich auf jeden Fall machen.
Falls aber darüberhinausgehende Forderungen bestehen so könnte ich mir vorstellen das diese angerechnet werden können.
Das ist aber alleinige Entscheidung des Halters und wahrscheinlich von FW zu FW unterschiedlich.
Ansonsten gibt neben den "genormten" Lehrgängen in den verschiedensten Vorschriften noch den Passus "Fachkundige" bzw. "unterwiesene Person". Ohne genauer vorzuschreiben WIE die Person zu dem Wissen kommen muss. (Ausbildung Studium zusatzlehrgang usw.)
Sofern es eine Tätigkeit gibt die bei euch ausgeführt wird und DIESER Passus kommt dabei zum tragen UND du hast beim THW eine entsprechende Ausbildung erhalten, so kann das auch zählen...
Ansonsten: Wie HAnnibal schon schrieb:
Zusatzwissen das sicher nicht verkehrt ist!
Gruß
Carsten
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