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Thema: Ortsbrandmeister als Diktator

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Firefighter NRW Beitrag anzeigen
    Also können wir jetzt eine Kommandositzung einberufen (z.B. der stellv. OBM ) ? und diese dann ohne OBM beschlussfähig abarbeiten ?
    Einladungsfristen, Einladungshoheit, Beschlussfähigkeit des "Kommandos" regelt einzig und alleine eure Satzung. Eine übergeordnete Rechtsquelle gibt es diesbezüglich nicht.
    Leider ist die Mustersatzung des Landes m.W. auch nirgendwo im Netz zu finden, und eine x-beliebige Satzung aus Niedersachsen bringt u.U. nicht viel, da man nicht weiß inwiefern es dort Änderungen/Unterschiede zu euch gibt.
    Kurzum: Ohne Kenntnis der für dich geltenden Satzung wird man dir hier nicht helfen können.
    Vielleicht findest du ja im Netz eine, deren Wortlaut mit eurer übereinstimmt (das Mustersatzungsprinzip sollte das möglich machen), dann hätte man hier eine Diskussionsgrundlage, ohne das deine Anonymität verloren geht.

  2. #2
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    @Firefighter NRW:
    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat der OBM Euch einen Vorschlag für die neue Struktur vorgeschlagen, welche bei der HV gewählt werden soll.

    1. Gegenkandiaten kann er sicher nicht verhindern, also könntet Ihr en Gegenvorschlag vorbereiten ohen eine Ortskommando-Sitzung (nehme ich mal an, da ich ja Eure genaue Satzung nicht kenne)

    Was ich allerdings nicht verstehe, ist der Punkt, das er eine Kommandostruktur festlegen will obwohl er aufhört. Normalerweise wird die Kommandostruktur nach der Wahl des neuen OBM festgelegt bzw. gewählt. Was passiert, wenn ein neuer OBM kommt und die Hälfte der vom alten OBM benannten mit dem neuen nicht kann oder will und dann zurücktreten?

    Im Moment kann ich nur den Kopf schütteln.

    Gruß
    Simon

  3. #3
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Im Moment kann ich nur den Kopf schütteln.
    Ich bin auch mal wieder sehr froh, dass wir uns als NRWler mit sowas nicht abmühen müssen und trotz unseres undemokatischen Führungsgefüges (gewählt wird durch die Feuerwehrangehörigen niemand) einen funktionierenden Brandschutz haben. ;)

  4. #4
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    Eure Feuerwehr wird doch kommunaler Art sein, also hat der OBM ja auch einen Vorgesetzten. Ist das der Bürgermeister direkt oder gibt's da noch Zwischenstufen?

    Egal, wendet Euch doch hilfesuchend mal an den direkten Vorgesetzten des OBM.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Firefighter NRW Beitrag anzeigen
    Aufgrund meiner Anonymität nur diese und nicht das original.
    Verständlich und erwartungsgemäß,

    aber:
    Zitat Zitat von Firefighter NRW Beitrag anzeigen
    Hier ist mal eine fast identische Satzung.
    http://www.feuerwehr-lindern.de/satz...ehrlindern.htm
    In dieser Satzung bzw. dieser Kommune kommt der Begriff Ortskommando doch gar nicht vor, lediglich ein ortsübergreifendes Gemeindekommando...

  6. #6
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    Zitat Zitat von Firefighter NRW Beitrag anzeigen
    Aufgrund meiner Anonymität nur diese und nicht das original.
    Nun, ich will Dich jetzt nicht ermuntern, Dich preiszugeben, aber was glaubst Du, wieviele Wehren sich im Moment in einer ähnlichen Lage befinden.
    Aufgrund der von Dir beschriebenen Situation dürfte jedem Mitglied Eurer Wehr klar sein, dass sie gemeint ist. Insofern hätte es keinen Nachteil, die Orginale Satzung zu veröffentlichen. Evtl. Namen kannst Du ja schwärzen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    12.07.2006
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    Ob man jetzt überrumpelt ist, oder nicht,
    ich verstehe euch nicht, dass ihr die neuen Vorschläge einfach abnickt....
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

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