Dann verstehe ich das Problem nicht so recht.
Eine neue Sortierung des "Ortskommandos" ergibt sich wohl kaum aus einem Wunsch des OBM oder aus einer wie auch immer gearteten Abstimmung des bestehenden "Ortskommandos". Dessen Zusammensetzung ist doch wohl auch in der Satzung abschließend geregelt? Und die Voraussetzungen einer Satzungsänderung auch?
Die Drohungen des OBM halte ich zunächst mal für nicht mehr wie heiße Luft. Zur Möglichkeit, eine Feuerwehr abzumelden, könnte man die Mindeststärkeverordnung anschauen, und ob die erfüllt wird. Wenn nicht, kann man nachdenken wie man weiter verfährt, aber eine wie auch immer geartete Abmeldung fällt zunächst mal auf den OBM selbst zurück, da der Grund für die Abmeldung ja nicht von heut auf morgen entstanden ist.
Zur Auflösung gibt es den § 10 Abs. 2 des NBrandSchG.
Und selbst wenn in eurer Satzung irgendwas anderes drinsteht (z.B. zum Punkt Auflösung), ist das Gesetz höherrangig, und dann kommt noch § 2 Abs. 1 Nr. 1 ins Spiel...
Also: Alle Drohungen des Diktators sind nicht mehr wert als das Bohlengelaber im Fernsehen.
Letztlich ist ein OBM auch noch nicht die Spitze der Heeresleitung, also: Was sagt der GBM dazu?
Solange NRW aber nicht in NS einmarschiert und dort das Recht einführt, nützt das dem Themenersteller nix.