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Thema: Ortsbrandmeister als Diktator

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Um einen gewählten OBM "ins Eck zu stellen", sehe ich nur die Möglichkeiten des § 13 Absatz 3 und 5 des NBrandSchG.
    Und das Verfahren der Ernennung eines neuen OBM/Stellvertreters ergibt sich ebenfalls aus dem NBrandSchG, das Ortskommando spielt dabei die gleiche unbedeutende Rolle wie der amtierende OBM. Der Vorschlag an den Rat kommt hier von "der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr" (§ 13, Abs. 2).

  2. #2
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    Allso ich kenn das so, das der Leiter der Feuerwehr oder Stadtbrandmeister eine " Anhörung " der Gesamten Wehr ( Aktive, JF und Alters und Ehrenabteilung ) veranstaltet!

    Bei dieser Anhörung macht er sich ein Bild von der Lage... ( Stimmung der Truppe )

    Der Löschzug oder Löschgruppenführer wird durch den Leiter der Feuerwehr ernannt, und da spielt nicht der wunsch des ehmaligen Zugführes eine Rolle... eventuell die Stimmung auf der anhörung...!

    So kenn ich das...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
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    Zitat Zitat von Firefighter NRW Beitrag anzeigen
    Die Möglichkeiten des § 13 Absatz 3 und 5 des NBrandSchG.
    Sehe ich jetzt aber nicht als gegeben in dieser Situation.
    Dann verstehe ich das Problem nicht so recht.

    Eine neue Sortierung des "Ortskommandos" ergibt sich wohl kaum aus einem Wunsch des OBM oder aus einer wie auch immer gearteten Abstimmung des bestehenden "Ortskommandos". Dessen Zusammensetzung ist doch wohl auch in der Satzung abschließend geregelt? Und die Voraussetzungen einer Satzungsänderung auch?

    Die Drohungen des OBM halte ich zunächst mal für nicht mehr wie heiße Luft. Zur Möglichkeit, eine Feuerwehr abzumelden, könnte man die Mindeststärkeverordnung anschauen, und ob die erfüllt wird. Wenn nicht, kann man nachdenken wie man weiter verfährt, aber eine wie auch immer geartete Abmeldung fällt zunächst mal auf den OBM selbst zurück, da der Grund für die Abmeldung ja nicht von heut auf morgen entstanden ist.
    Zur Auflösung gibt es den § 10 Abs. 2 des NBrandSchG.
    Und selbst wenn in eurer Satzung irgendwas anderes drinsteht (z.B. zum Punkt Auflösung), ist das Gesetz höherrangig, und dann kommt noch § 2 Abs. 1 Nr. 1 ins Spiel...
    Also: Alle Drohungen des Diktators sind nicht mehr wert als das Bohlengelaber im Fernsehen.

    Letztlich ist ein OBM auch noch nicht die Spitze der Heeresleitung, also: Was sagt der GBM dazu?

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Allso ich kenn das so, das der Leiter der Feuerwehr oder Stadtbrandmeister eine " Anhörung " der Gesamten Wehr ( Aktive, JF und Alters und Ehrenabteilung ) veranstaltet!
    Bei dieser Anhörung macht er sich ein Bild von der Lage... ( Stimmung der Truppe )
    Der Löschzug oder Löschgruppenführer wird durch den Leiter der Feuerwehr ernannt, und da spielt nicht der wunsch des ehmaligen Zugführes eine Rolle... eventuell die Stimmung auf der anhörung...!
    So kenn ich das...
    Solange NRW aber nicht in NS einmarschiert und dort das Recht einführt, nützt das dem Themenersteller nix.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen

    Solange NRW aber nicht in NS einmarschiert und dort das Recht einführt, nützt das dem Themenersteller nix.
    Ups...da hab ich wohl gepennt...!!!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    Zitat Zitat von Firefighter NRW Beitrag anzeigen
    Also können wir jetzt eine Kommandositzung einberufen (z.B. der stellv. OBM ) ? und diese dann ohne OBM beschlussfähig abarbeiten ?
    Einladungsfristen, Einladungshoheit, Beschlussfähigkeit des "Kommandos" regelt einzig und alleine eure Satzung. Eine übergeordnete Rechtsquelle gibt es diesbezüglich nicht.
    Leider ist die Mustersatzung des Landes m.W. auch nirgendwo im Netz zu finden, und eine x-beliebige Satzung aus Niedersachsen bringt u.U. nicht viel, da man nicht weiß inwiefern es dort Änderungen/Unterschiede zu euch gibt.
    Kurzum: Ohne Kenntnis der für dich geltenden Satzung wird man dir hier nicht helfen können.
    Vielleicht findest du ja im Netz eine, deren Wortlaut mit eurer übereinstimmt (das Mustersatzungsprinzip sollte das möglich machen), dann hätte man hier eine Diskussionsgrundlage, ohne das deine Anonymität verloren geht.

  6. #6
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    @Firefighter NRW:
    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat der OBM Euch einen Vorschlag für die neue Struktur vorgeschlagen, welche bei der HV gewählt werden soll.

    1. Gegenkandiaten kann er sicher nicht verhindern, also könntet Ihr en Gegenvorschlag vorbereiten ohen eine Ortskommando-Sitzung (nehme ich mal an, da ich ja Eure genaue Satzung nicht kenne)

    Was ich allerdings nicht verstehe, ist der Punkt, das er eine Kommandostruktur festlegen will obwohl er aufhört. Normalerweise wird die Kommandostruktur nach der Wahl des neuen OBM festgelegt bzw. gewählt. Was passiert, wenn ein neuer OBM kommt und die Hälfte der vom alten OBM benannten mit dem neuen nicht kann oder will und dann zurücktreten?

    Im Moment kann ich nur den Kopf schütteln.

    Gruß
    Simon

  7. #7
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Im Moment kann ich nur den Kopf schütteln.
    Ich bin auch mal wieder sehr froh, dass wir uns als NRWler mit sowas nicht abmühen müssen und trotz unseres undemokatischen Führungsgefüges (gewählt wird durch die Feuerwehrangehörigen niemand) einen funktionierenden Brandschutz haben. ;)

  8. #8
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    Eure Feuerwehr wird doch kommunaler Art sein, also hat der OBM ja auch einen Vorgesetzten. Ist das der Bürgermeister direkt oder gibt's da noch Zwischenstufen?

    Egal, wendet Euch doch hilfesuchend mal an den direkten Vorgesetzten des OBM.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Zitat Zitat von Firefighter NRW Beitrag anzeigen
    Aufgrund meiner Anonymität nur diese und nicht das original.
    Verständlich und erwartungsgemäß,

    aber:
    Zitat Zitat von Firefighter NRW Beitrag anzeigen
    Hier ist mal eine fast identische Satzung.
    http://www.feuerwehr-lindern.de/satz...ehrlindern.htm
    In dieser Satzung bzw. dieser Kommune kommt der Begriff Ortskommando doch gar nicht vor, lediglich ein ortsübergreifendes Gemeindekommando...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Firefighter NRW Beitrag anzeigen
    Aufgrund meiner Anonymität nur diese und nicht das original.
    Nun, ich will Dich jetzt nicht ermuntern, Dich preiszugeben, aber was glaubst Du, wieviele Wehren sich im Moment in einer ähnlichen Lage befinden.
    Aufgrund der von Dir beschriebenen Situation dürfte jedem Mitglied Eurer Wehr klar sein, dass sie gemeint ist. Insofern hätte es keinen Nachteil, die Orginale Satzung zu veröffentlichen. Evtl. Namen kannst Du ja schwärzen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    Ob man jetzt überrumpelt ist, oder nicht,
    ich verstehe euch nicht, dass ihr die neuen Vorschläge einfach abnickt....
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

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