Nick wird gelöscht Danke für die Hilfe
Nick wird gelöscht Danke für die Hilfe
Geändert von Firefighter NRW (11.01.2010 um 14:31 Uhr) Grund: Nick wird gelöscht Danke für die Hilfe
Wartet es doch einfach ab.... spätestens wenn ihr einen neuen OrtsBM habt kann der doch das Kommando entsprechend einsetzten. Aus welchem Bundesland kommst... NRW?
Ich sag mal "Bis heut Nacht"!!
Nach NRW hören sich die Begriffe OBM und Kommando irgendwie nicht an, daher ist die Frage nach dem Bundesland sehr interessant, um die Frage beantworten zu können.
In NRW gibt es weder den Begriff "Ortsbrandmeister" noch "Ortskommando"...
Daher: a) Schaut nach, in welchem Bundesland ihr wohnt.
b) Schaut euch die Gesetze an, die in diesem Bundesland gelten.
c) Fragt euch mal, wieso "Ortsbrandmeister" und/oder "Ortskommando" dieses Gesetz nicht kennen...
Wenn Ihr so überrumpelt worden seid, wieso habt Ihr dann zugestimmt?
Hand hoch, und nein hätte die Antwort sein müssen! Oder ein neuer Termin, damit man sich erst einmal Gedanken zu dem Vorgeschlagenen machen,oder einen eigenen Kandidaten auswählen kann.
Die JHV, mit der Bestätigung, steht ja noch an, also kann man da mit ner Nein-Stimme spätestens sein Protest kund tun. Wenn man dann noch die Mehrheit, der Nein-stimmen hat wird es interessant!
Wenn dann seine Kandidaten, nicht bestätigt werden, spätestens dann muss er mit euch reden. Macht dann auch einen guten Eindruck, für die Mitglieder. Kommen bei euch irgendwelche Politiker, oder Funktionsträger der Stadt?
Oder kurz vor Beginn,der JHV nen Antrag( da gibt es aber ne begrenzte Zeit!) zu dem Punkt -Wahl und Bestätigung des neuen OBM, als Nachtrag euren Kandidaten zusätzlich vorschlagen, wählen und dann ende!
Den Antrag vorher aber nicht dem OBM geben, sondern einem anderen aus dem Vorrstand. Dann kann der nicht sagen, ich hab nix bekommen.
Auflösen kann man soweit ich weis, nur bei Mängel der Einsatzbereitschaft, und wenn erhebliche Mängel in der Aus-, und Fort-bildung vorhanden sind, oder eklatante Misstände.
Was gerne auch als Grund angegeben wird Führungslosigkeit, aber da kann man jemand Komissarisch Einsetzen, der seine Ausbildung nach holt.
Wenn bei uns Posten zu vergeben sind, wird vorher mal drüber gesprochen, und nicht einfach gesagt nehmt die Entscheidung hin, und sterbt dumm, weil es sonst bei Abstimmungen zu üblen Überraschungen kommt, wenn man sich einig ist.
Also, ein wenig Mut, und keine Angst vor dummen Drohungen! Denn eine Suppe, wird noch lange nicht so heiß gegessen, wie se gekocht wird!
Dann beste Vorraussetzungen, den Powerseminarmenschen mal Powervoll bei der JHV auflaufen zu lassen!
Dann kann er zwar vorne vorweglaufen, muss sich aber mal umdrehen, und schauen ob noch alle da sind!
Am besten merkt er es mit leichten Genickschlägen.
Den Begriff "Ortskommando" kann ich im niedersächsischen Brandschutzgesetz und der dazugehörigen Verordnung nicht finden. Der könnte höchstens in der Satzung der Wehr fallen (diese Satzung sollte man eigentlich als Mitglied der Wehr, ganz besonders aber als Mitglied dieses ominösen Ortskommandos, kennen).
Aber unabhängig von der Satzung gehört zur "Wahl" eines Ortsbrandmeisters bzw. Stellvertreters noch etwas mehr, als ein Kopfnicken irgendeines Amtsvorgängers oder Ortskommandos.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf
Servus!
Erstmal vorsichtshalber an alle: Trollgefahr!
@Firefighter NRW:
Das steht in Deiner Benutzerübersicht. Kleve ist, soweit ich mir das einbilde, keineswegs in Niedersachsen, oder?Zitat von Über Firefighter NRW
Was willst Du uns hier eigentlich erzählen?
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
@ Quietschphone
Sehr Aufmerksam am frühen Montag...!
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Um einen gewählten OBM "ins Eck zu stellen", sehe ich nur die Möglichkeiten des § 13 Absatz 3 und 5 des NBrandSchG.
Und das Verfahren der Ernennung eines neuen OBM/Stellvertreters ergibt sich ebenfalls aus dem NBrandSchG, das Ortskommando spielt dabei die gleiche unbedeutende Rolle wie der amtierende OBM. Der Vorschlag an den Rat kommt hier von "der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr" (§ 13, Abs. 2).
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)