Zitat Zitat von Firefighter NRW Beitrag anzeigen
Also können wir jetzt eine Kommandositzung einberufen (z.B. der stellv. OBM ) ? und diese dann ohne OBM beschlussfähig abarbeiten ?
Einladungsfristen, Einladungshoheit, Beschlussfähigkeit des "Kommandos" regelt einzig und alleine eure Satzung. Eine übergeordnete Rechtsquelle gibt es diesbezüglich nicht.
Leider ist die Mustersatzung des Landes m.W. auch nirgendwo im Netz zu finden, und eine x-beliebige Satzung aus Niedersachsen bringt u.U. nicht viel, da man nicht weiß inwiefern es dort Änderungen/Unterschiede zu euch gibt.
Kurzum: Ohne Kenntnis der für dich geltenden Satzung wird man dir hier nicht helfen können.
Vielleicht findest du ja im Netz eine, deren Wortlaut mit eurer übereinstimmt (das Mustersatzungsprinzip sollte das möglich machen), dann hätte man hier eine Diskussionsgrundlage, ohne das deine Anonymität verloren geht.