Den Begriff "Ortskommando" kann ich im niedersächsischen Brandschutzgesetz und der dazugehörigen Verordnung nicht finden. Der könnte höchstens in der Satzung der Wehr fallen (diese Satzung sollte man eigentlich als Mitglied der Wehr, ganz besonders aber als Mitglied dieses ominösen Ortskommandos, kennen).
Aber unabhängig von der Satzung gehört zur "Wahl" eines Ortsbrandmeisters bzw. Stellvertreters noch etwas mehr, als ein Kopfnicken irgendeines Amtsvorgängers oder Ortskommandos.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf