Geändert von Mr. Blaulicht (11.01.2010 um 13:41 Uhr)
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Im o.a. Fall handelt es sich um einen Zeitraum von 19(!) Stunden. Ein vielleicht etwas langer Einkauf, oder...?
Nichts desto trotz habe ich aber auch keine entsprechende Regelung gefunden.
Gruß, Mr. Blaulicht
Der Jugendliche, der den RTW im Main-Donau-Kanal versenkt hatte ist ermittelt.
--
Der junge Mann hat inzwischen ein Geständnis abgelegt. Darin räumte er unter anderem ein, die Schlüssel bei einem Besuch in der Rettungswache gestohlen zu haben.
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Meine Meiung:
Er bzw die Eltern müssten den Schaden voll ersetzen
http://www.tz-online.de/nachrichten/...ta-588507.html
mfg
e.
Geändert von Ebi (12.01.2010 um 14:18 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
nee nee die Jugend von heute
Warum die Eltern?
Den Schaden sollen die Jugendlichen bezahlen, sobald sie Geld verdienen. Den Eltern gehört wegen der Aufsichtspflicht ein Bußgeld auferlegt.
Gruß, Mr. Blaulicht
Halte ich fürn bisschen zu hart, da ein Führerschein ja heute ein MUSS ist für bestimmte Berufe bzw. Arbeitgeber.
Ich denke, wenn er seinen Schaden bezahlt, und noch ein paar Sozialstunden ableistet, müsste er seine Lektion gelernt haben.
Klar - er hat rießen Mist gebaut. Aber es ist heute so schwer einen guten Arbeitsplatz zu finden, dann sollte man ihm nicht die ganze Zukunft "verbauen". Aber natürlich muss er irgendwie bestraft werden.
Also, Mittäter hatte er ja,
denn alleine kann er den RTW nicht in den Kanal geschoben haben. Da gehören schonmal 2 oder 3 Personen zu.
und die anderen Mittäter gehören genauso bestraft .
Ich kann dafür kein Verständnis haben, deshalb eine lange lange Führerscheinsperre, denn da wird er sich am meisten drüber ärgern.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Mein Fehler, ich dachte, er wäre erst 15. Aber dabei handelt es sich wohl um seine Spießgesellen - 15 und 13 Jahre alt.
Ich persönlich bin der Meinung, dass im Arbeitsamt die Zumutbarkeitsgrenze für solchen Leute ruhig etwas niedriger sein darf, damit die Schulden zeitnah bezahlt werden können.
Führerschein ist so 'ne Sache. Wie wäre es denn mit einem eingeschränkten Führerschein - von zu Hause in die Arbeit und wieder zurück?
Oder mit Hausarrest mittels elektronischer Fußfessel..
Mir fallen da viele wunderschöne Sachen ein.
Aber ich habe Vertrauen in unsere Justiz, sie werden schon die richtige Anzahl an Sozialstunden finden :-(
Gruß, Mr. Blaulicht
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