5 € in die Phrasen-Kasse!
War da nicht mal was, dass BOS-Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehr geparkt werden dürfen, außer, ein konkreter Einsatz erfordert das? Ich mein, da mal etwas gehört zu haben...
Gruß, Mr. Blaulicht
5 € in die Phrasen-Kasse!
War da nicht mal was, dass BOS-Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehr geparkt werden dürfen, außer, ein konkreter Einsatz erfordert das? Ich mein, da mal etwas gehört zu haben...
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (11.01.2010 um 14:42 Uhr)
Du meinst in öffentlichen Gewässern *duckundwegrenn*
Geändert von Mr. Blaulicht (11.01.2010 um 14:41 Uhr)
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Im o.a. Fall handelt es sich um einen Zeitraum von 19(!) Stunden. Ein vielleicht etwas langer Einkauf, oder...?
Nichts desto trotz habe ich aber auch keine entsprechende Regelung gefunden.
Gruß, Mr. Blaulicht
Der Jugendliche, der den RTW im Main-Donau-Kanal versenkt hatte ist ermittelt.
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Der junge Mann hat inzwischen ein Geständnis abgelegt. Darin räumte er unter anderem ein, die Schlüssel bei einem Besuch in der Rettungswache gestohlen zu haben.
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Meine Meiung:
Er bzw die Eltern müssten den Schaden voll ersetzen
http://www.tz-online.de/nachrichten/...ta-588507.html
mfg
e.
Geändert von Ebi (12.01.2010 um 15:18 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
nee nee die Jugend von heute
Warum die Eltern?
Den Schaden sollen die Jugendlichen bezahlen, sobald sie Geld verdienen. Den Eltern gehört wegen der Aufsichtspflicht ein Bußgeld auferlegt.
Gruß, Mr. Blaulicht
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