Die Tasache, dass das so Gesetz ist und dass es auch sinnvoll ist, bedeutet aber noch lange nicht, dass es auch so ist.
So ist zum Beispiel im Rhein-neckar-Dreieck die ILSt für den Rettungsdienst und die Feuerwehr des Landkreises zuständig, während die Feuerwehren der Städte Mannheim und Heidelberg jeweils ihre eigenen Leitstellen haben.
Telefontechnisch sieht es so aus, dass die 19222 und die 112 aus dem Kreis in der ILSt aufläuft, während die 112 in den Städten bei den jeweiligen Feuerwehrleitstellen ankommt.
Großes Tennis!
Gruß, Mr. Blaulicht