Irgendwie kann ich mir das auch nicht so wirklich vorstellen, da die Kommunen und Städte bzw. die einzelnen Feuerwehren ihre Fahrzeuge doch sowie so nach örtlichen Begebenheiten beladen. Ich denke das kommt auch bei Rüstwagen zum Zuge. Und wenn man das ganze mal subjektiv betrachte finde ich die Bezeichnung "Fahrzeug zur technischen Hilfeleistung" irgendwie unpassend. Klar fällt der Rüstwagen in diese Kategorie, aber auch ein Hilfeleistungslöschfahrzeug kann man im gewissen Maße als Fahrzeug zur technischen Hilfeleistung betrachten. Dann doch lieber die Bezeichnung als Rüstwagen und ggf. mehr Spielraum was die individuelle Beladung des Fahrzeugs betrifft.