Hey,
vielen Dank für eure Antworten. Damit ist mir erst mal weiter geholfen. In der Tat ging es erst mal nur um die genormten Fahrzeugtypen, wie sie hier schon aufgeführt worden ist.
Also danke noch mal :-)
Hey,
vielen Dank für eure Antworten. Damit ist mir erst mal weiter geholfen. In der Tat ging es erst mal nur um die genormten Fahrzeugtypen, wie sie hier schon aufgeführt worden ist.
Also danke noch mal :-)
Es soll wohl im neuen Jahr(ist noch nicht 100%-ig) ne Änderung, beim Rüstwagen geben. Dann soll der nicht mehr Rüstwagen heißen, sondern Fzg zur Technischen Hilfeleistung. Die Idee ist halt die Normung des Fahrzeuges etwas geringer zu halten, damit die einzelnen Städte sich den etwas individueller gestalten können.
??? Kann ich mir ehrlich gesagt, überhaupt nicht vorstellen.
NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator
Irgendwie kann ich mir das auch nicht so wirklich vorstellen, da die Kommunen und Städte bzw. die einzelnen Feuerwehren ihre Fahrzeuge doch sowie so nach örtlichen Begebenheiten beladen. Ich denke das kommt auch bei Rüstwagen zum Zuge. Und wenn man das ganze mal subjektiv betrachte finde ich die Bezeichnung "Fahrzeug zur technischen Hilfeleistung" irgendwie unpassend. Klar fällt der Rüstwagen in diese Kategorie, aber auch ein Hilfeleistungslöschfahrzeug kann man im gewissen Maße als Fahrzeug zur technischen Hilfeleistung betrachten. Dann doch lieber die Bezeichnung als Rüstwagen und ggf. mehr Spielraum was die individuelle Beladung des Fahrzeugs betrifft.
Ich erlaube mir mal, das einfach als "Quatsch" zu bezeichnen. Evtl. verwechselst du (bzw. deine Quellen) hier etwas mit GW-L, wobei deren Normänderung m.W. nichts mit der Bezeichnung zu tun hat. Oder man hat einen der mittlerweile verbreiteten GW-TH im Sinn, einen GW-L 2 der als RW-Ersatz genutzt wird.
http://www.fnfw.din.de/cmd?level=tpl...&languageid=de
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