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Thema: HiOrg-Leiter wg. Scanner vor Gericht

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  1. #8
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    Hallo!

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gut, ist nicht das erste Mal (auch wenn einige wohl noch immer der Ansicht ist, solche TKG-Verstöße würden niemals irgendwen stören), aber ein paar Aussagen sind doch interessant.
    Nunja, das ist eher ein speziellerer Fall. BOS-Funk abhören um sich einen - wie auch immer gearteten - Vorteil zu verschaffen, ist schonmal grundsätzlich verwerflich.

    Speziell im RD kann man es aber durchaus Nachvollziehen das solche "Einzelfälle" mal passieren. Was bei Abschleppdiensten in bezug auf polizeiliche BOS schon in meiner Jugend üblich war, kann beim heutigen Konkurrenzdruck halt auch im RD passieren.

    Aber wenn ich meinen Blick mal von diesem speziellen Fall abwende und allgemein die Problematik "Scanner" und "BOS-Mitarbeiter" begutachte, gibt es dort auch ohne die Interpretation von Gesetzen bestimmte logisch Aspekte.

    Warum sind Scanner auch für BOS'ler verboten?
    Die dürfen doch mithören.

    Nun, die Gründe sind garnicht so zahlreich:

    1.: BOS'ler dürfen/müssen am BOS-Funk teilnehmen - wenn Sie im Dienst sind.
    Die Freizeit gehört nicht dazu.
    Insofern man als BOS-Angehöriger nicht eine gute Rechtfertigung hat, darf nach
    Dienstschluß keine Nutzung des BOS-Funkes vorliegen. Auch "nur empfangen" nicht.

    Rechtfertigung währe z.B. gegeben für die oberen Führungspersonen.
    Nicht jeder Zugführer....eher sowas wie LNA, OrgL usw.

    2.: Teilname nur mit Befugniss (Funklehrgang) und zugelassenen Geräten.

    Unter "zugelassene Geräte" lief lange Zeit alles, was gemäß TR-BOS geprüft wurde und eine entsprechende BOS-Nummer bekam.
    Diese Regelung weicht langsam auf und die TR-BOS hat heute eher den Status von einer "internen Dienstanweisung" über die sich Entscheidungsträger auch hinwechsetzen können.

    Nein, ich fange jetzt nicht an über Rexons und Wuxdings herzuziehen.
    Es fing schon viel früher an.

    Motorola Visar war schon jahrelang massenhaft beim BKA (Personenschutz) als "Standardgerät" im 2m BOS Band in Verwendung, als man langsam anfing darüber nachzudenken ob man es nicht nach TR-BOS zulassen könnte.

    Beim GP900 war man schneller, trotzdem waren einige Feuerwehren schneller als Motorola und die BOS-Zulassung..:-)

    Dann kam der teure Digitalalarm und so manch klamme FF freute sich über Alphapoc, die (meines Wissens nach) bis heute keine BOS-Nummer haben.

    Wenn für den BOS-Dienstgebrauch statt zugelassene BOS-Geräte gute Betriebsfunkgeräte angeschafft und verwendet werden, sehe ich da auch kein Problem drin.
    Was wichtiger ist, und dem "Sinn der TR-BOS" am nächsten kommt, ist der Qualitätsanspruch.

    Zuverlässige Daten, strenge Streuungsgrenzen was Sendeleistung, Modulationsfrequenzgang, Akkuhaltbarkeit, Stabilität, Temperaturbelastung, Schock, usw angeht. Darauf kommt es in meinen Augen an.

    Vergleicht mal einen beliebigen Handscanner mit einem Fug10/11, oder einen beliebigen Mobilscanner mit einem Fug8 oder Fug9.

    Ist doch logisch das für den Qualitätsunterschied niemand verantwortliches sein OK geben will.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

    --
    www.funktechnik-hueser.de
    Geändert von DG7GJ (04.12.2009 um 02:10 Uhr)

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