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Thema: HiOrg-Leiter wg. Scanner vor Gericht

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hi,

    @ Beinkleid
    Auch wenn es hier laut Überschrift um Scanner und abhören geht, so ist dies eigendlich ein ganz schlechtes Beispiel, denn hier geht es mitnichten um ein (natürlich ebenfalls verbotenes) privates Mithören aus Neugier, sondern um etwas ganz anderes...

    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Der ehrliche, vernünftige, hart Arbeitende mit einem hohen Maß an persönlichem Einsatz ist der dumme, der, der zum Spaß die Papiercontainer anzündet oder mal lustige 5-Töne rausdüdelt lacht sich ins Fäustchen.
    Moment! Hast du den Artikel mal gelesen...
    Es geht hier nicht um eine EA Kreisführungskraft die in Überschreitung Ihrer Kompetenzen meinte privat etwas mithören zu dürfen, sondern darum das es eine DIENSTANWEISUNG von diesem Leiter der Abteilung gab, mit dem Inhalt das SEINE BESCHÄFTIGTEN gefälligst den RD Funk abhören sollten um so von Einsätzen zu erfahren, die Einsatzorte auf eigene Faust dann anzufahren um so an abrechnungsfähige Transporte zu gelangen die eigendlich einem anderen zugestanden hätten.

    Zitat Zitat von Artikel auf FW.DE
    Der Chef, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll seine Mitarbeiter angewiesen haben zwischen März 2008 und März 2009 den Funkverkehr im Rettungsdienst abzuhören um an Einsatzaufträge für seine Organisation zu gelangen.
    Und ich muss sagen:
    Dafür finde ich die Strafe eigendlich zu niedrig!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  2. #2
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    @ Beinkleid
    Auch wenn es hier laut Überschrift um Scanner und abhören geht, so ist dies eigendlich ein ganz schlechtes Beispiel, denn hier geht es mitnichten um ein (natürlich ebenfalls verbotenes) privates Mithören aus Neugier, sondern um etwas ganz anderes...
    Ich weiß um was es hier geht. Und ich weiß auch, dass nicht jeder Scannerthread hier im Forum nur der privaten Nutzung dient, sondern auch gerne mal systemferne Pseudoleitstellen eingerichtet werden.

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Und ich muss sagen:
    Dafür finde ich die Strafe eigendlich zu niedrig!
    Bei dem Urteil wurde davon ausgegangen, dass der KV-Chef keine wirtschaftlichen Interessen bei der Scannernutzung gehabt hat. Direkt mag das zutreffen (da das wirtschaftliche Interesse erstmal den KV betrifft), aber als Leiter dieser Organisation - naja... Ich find auch zu niedrig.

    PS: Geradezu humoristisch fand ich den Teil: "Als Angeklagter räumte er dort das illegale Abhören des Funks ein. Anfangs sei ihm jedoch nicht bewusst gewesen, dass das nicht erlaubt sei."

  3. #3
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    08.07.2009
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    146
    wenn es so war wie ihr meint wieso dann
    Anklagevertreter und Urteilsbehörde gingen dabei davon aus, dass der Angeklagte nicht aus wirtschaftlichen Interessen handelte.
    ? und ich glaube nicht das die gratis patienten fahren ...

  4. #4
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    2.942
    Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
    wenn es so war wie ihr meint wieso dann ? und ich glaube nicht das die gratis patienten fahren ...
    Die wirtschaftlichen Interessen an den Fahrten hat erstmal der Kreisverband, nicht der Leiter persönlich. Ich nehme an, das war der Knackpunkt.

  5. #5
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    1.728
    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,

    Moment! Hast du den Artikel mal gelesen...
    Es geht hier nicht um eine EA Kreisführungskraft die in Überschreitung Ihrer Kompetenzen meinte privat etwas mithören zu dürfen, sondern darum das es eine DIENSTANWEISUNG von diesem Leiter der Abteilung gab, mit dem Inhalt das SEINE BESCHÄFTIGTEN gefälligst den RD Funk abhören sollten um so von Einsätzen zu erfahren, die Einsatzorte auf eigene Faust dann anzufahren um so an abrechnungsfähige Transporte zu gelangen die eigendlich einem anderen zugestanden hätten.

    So habe ich das wirklich nicht rausgelesen, und ich gehe auch nach dem 2. mal Lesen nicht davon aus dass dies so rüberkommen sollte.

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