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Thema: minderjährige wie lange auf SEG einsätzen

  1. #31
    Psyco Gast
    Ja, da bin ich doch deiner Meinung!!
    Minderjährige und JFler sind doch quasi das Gleiche (mehr oder weniger).

  2. #32
    MrBart Gast
    Bei uns in der SEG wird das genau so gesehen. Wenn du deine San ABC Ausbildiung hinter dir hast, können auch 16 oder 17 jährige bei uns auf den Fahrzeugen mitfahren. Allerdings, wie in meinen Fall, bleiben die "jungen" erstmal hinten am Funk (auch das muss gemacht werden *gg*) und die Erfahrenen gehe vor. Und wenns erforderlich ist, werden wir/sie nachgerufen. Und ich finde es auch wichtig, dass auch die Neuen ihre Einsatzerfahrung sammeln können!
    Gruß

  3. #33
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    Von 16-17 jährigen am funk halte ich allerdings überhaupt nichts! BOS - Funk ist auch erst ab 18 und eine Funkausbildung haben die "Minderjährigen" sowiso nicht auch die BOS - Verpflichtung können sie nicht unterschreiben. Da lass ich die doch liebe den Verteiler besetzten!
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  4. #34
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    hi

    ich wollte eigentlich wissen sondern wie das bei den anderen Hilfsorgs is (MHD,JUH,DRK usw...) nichts über JF und eisätze


    seit mir nicht böse aber...


    gruß marcel

  5. #35
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    kurz was anderes

    Ich habe jetz die obigen Beiträge nur überflogen.

    Mal zu Annahme.
    Ich habe einen 18 jährigen JFM (Jugendfeuerwehrmann) in BaWü mit erflogreich abgeschlossener Grundausbildung (Truppmann).

    Würdet ihr sagen, zu allen Einsätzen ja und Austattung mit FME ?

  6. #36
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    Hallo,

    ich kenne das Brandschutzgesetz in Ba Wü nicht genau, wie es nach dort mit der JF geregelt ist.
    Generell bin ich der Meinung , dass JF Mitglieder auf Einsätzen nichts zu suchen haben und auch keinen FME benötigen.

    Speziel zu deinem Fall: Warum tritt den der JF'ler nicht in die aktive Wehr ein? Dann hat sich die Frage schon erledigt. Auf Einsätze kann er Mitfahren (wenn auch nicht unbedingt auf dem ersten Fahrzeug, hängt aber von der AAO ab) und wenn ein FME zur Verfügung steht, spricht auch nichts dagegen, dem FA einen zu geben.

    Gruss

    JS
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  7. #37
    MrBart Gast
    @STORM:
    Ja ich weiß es ist sowie so alles ab 18, aber wenn manch 17jähriger, der schon im RD mitgefahren ist, besser funken kann als manch "Erfahrerer".....
    Aber es gibt halt LEute die immer was zu meckern ham...

  8. #38
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    Hallo MrBart,

    ob ein 17 jähriger besser Funken kann als ein älterer ist absolut uninterressant.

    Es ist vom Gesetz her VERBOTEN. Über Sinn und Unsinn einiger Gesetze kann man streiten. Darüber hinweg setzen kann man sich nicht. Und das hat nichts mit Leuten zu tun, die "immer was zu meckern haben"

    Gruss

    JS
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  9. #39
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    Bei meinem Fall ist es so geregelt, dass er erst nach der Hauptversammlung der FW in den Aktiven Dienst übernommen wird.
    Deswegen meine Frage. Ich finde das nämlich eine kleine sauerei. Jetzt ist der Mann schon 18 und darf erst nicht, nur weil er schon 5 Jahre Feuerwehrerfahrung hat (JF) und noch mit "halbem Fuß" der JF angehört. (ironisch gemeint)
    Aber ein anderer (Quereinsteiger), der mit 18 in die FW kommt ohne FW Erfahrungen, der erhält sofort nach der GA einen FME und darf auf Einsätze mit.

    -------------------------------------------------------

  10. #40
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    @MrBart

    Richtig!
    MfG STORM

    __________________________
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  11. #41
    Stefan-Stein Gast
    Bei uns bekommen die 16 jährigen einen FME! aber nur wenn der jugendwart das einverständnis dazu gibt! ich finde es einen schmarrn das es unter 18 verboten ist zu funken! bei uns wirds trotzdem gemacht und in den jfübungen gelernt!

    MfG
    Stefan

  12. #42
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    Hallo,

    es spricht ja nichts dagegen, im Rahmen der JF-Ausbildung sich mit dem Sprechfunk vertraut zu machen. Im Funkverkehrskreis haben die JF'ler aber nichts verloren.
    Wenn eine Ortswehr genügend Geld hat und 16 jährigen einen FME stellt, so ist das ihre Sache. Beim Funk der BOS sieht das aber etwas anders aus!
    Es ist ganz klar geregelt, wer am BOS-Funk teilnehmen darf und welche Voraussetzungen er dazu erfüllen muss (Thema Verschwiegenheitserklärung) . Und auf alle Fälle würde ich es auch niemanden erzählen, wenn es denn doch so gehandhabt wird. Das kann böse Ärger geben.


    Gruss

    JS
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  13. #43
    King Salomon Gast
    Hm...
    Also in der Nachbarstadt sind bei Großschadensereignissen immer JF`ler am Funk!!
    Als Verstärkung auf den Fahrzeugen, aber halt nur zum Funken und sonst nix!!

  14. #44
    MrBart Gast
    Gut, also keine Minderjährigen im Einsatz!?!
    Kein Funk und kein Einsatz sehen. Also zu Haus bleiben, den Stoff büffeln und mit 18 dann voll loslegen

  15. #45
    Registriert seit
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    Original geschrieben von JoergS
    Hallo MrBart,

    ob ein 17 jähriger besser Funken kann als ein älterer ist absolut uninterressant.

    Es ist vom Gesetz her VERBOTEN. Über Sinn und Unsinn einiger Gesetze kann man streiten. Darüber hinweg setzen kann man sich nicht. Und das hat nichts mit Leuten zu tun, die "immer was zu meckern haben"

    Gruss

    JS
    Hi JoergS,

    bist Du Dir da sicher ? Warum kann man dann mit 17 Jahren RH/RS werden (siehe RettHelfAPO, RettSanAPO NRW) ? Wo soll das denn per Gesetz verboten sein, auch schon mit 16 oder 17 am BOS Funk teilzunehmen ?

    Ich glaube da irrst Du. Wenn nicht wäre ich wie immer auch über ne Quellenangabe dankbar. Aber ein gesetzliches VERBOT kann man m.E. ausschließen.

    Zum Thema Verschwiegenheitserklärung: Der genaue Wortlaut des Verpflichtungsgesetzes liegt mir leider nicht vor, aber ich könnte mich nicht entsinnen gesehen zu haben, daß dort ein Mindestalter von 18 J. gefordert wird. Da ich den Text aber nicht vorliegen habe, könnte ich mich hier irren. Hast Du andere Info's, wäre ich dankbar, wenn Du sie posten würdest.

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