Du zahlst aber nicht ernsthaft alle Schäden, die Du Deinem Dienstherren verursachst aus der eigenen Tasche, oder? Diese Haftung ist ja die Voraussetzung, dass eine vorhandene Haftpflicht den Schaden regelt.

Im Regelfall macht man das nicht, sei es, dass man seine Hose zerrissen oder das Auto auf die Seite gelegt hat (mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Ich wüsste nicht, wieso man das also im geschilderten Fall tun sollte. Der Dienstherr hat ein erhebliches Interesse, dass ich den Melder permanent mit mir herumtrage oder in meiner Nähe habe. Dass er dabei mal kaputt gehen kann, ist ganz natürlich, beim geschilderten Hergang scheidet grobe Fahrlässigkeit auch eher aus. Insofern stellt sich jede Versicherung IMO zurecht auf den Standpunkt, dass der Eigentümer des Melders den Schaden selbst zu tragen hat.