Na gut - das du das Gerät ja eh in Fachwerkstatthände geben muss,
werfe ich doch einfach mal den worst-case in den Raum:
Platinenbruch einer Multilayerplatine
Gruss,
Tim
Na gut - das du das Gerät ja eh in Fachwerkstatthände geben muss,
werfe ich doch einfach mal den worst-case in den Raum:
Platinenbruch einer Multilayerplatine
Gruss,
Tim
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In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Und damit würde wohl die Haftpflicht denn Fall übernehmen,oder???
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Welche Haftplicht?
MfG Fabsi
Joa, müssen tue ich das wohl. Ich könnte auch selbst Hand anlegen, aber dann bringt mich die zuständig Kreisverwaltung wahrscheinlich um. Nicht das ich es nicht könnten, ganz im Gegenteil - die Melder sind bei uns schon fast "top secret" - Werden ja nicht um sonst individual porgrammiert, Passwort geschützt usw.
Du meinst meine private Haftpflichtversicherung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so etwas übernehmen würden. Wäre mir zumindest neu. Wie dem auch sei, Melder ist auf dem Weg zum Funkwerker und dann sehen wir weiter...
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
Du zahlst aber nicht ernsthaft alle Schäden, die Du Deinem Dienstherren verursachst aus der eigenen Tasche, oder? Diese Haftung ist ja die Voraussetzung, dass eine vorhandene Haftpflicht den Schaden regelt.
Im Regelfall macht man das nicht, sei es, dass man seine Hose zerrissen oder das Auto auf die Seite gelegt hat (mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Ich wüsste nicht, wieso man das also im geschilderten Fall tun sollte. Der Dienstherr hat ein erhebliches Interesse, dass ich den Melder permanent mit mir herumtrage oder in meiner Nähe habe. Dass er dabei mal kaputt gehen kann, ist ganz natürlich, beim geschilderten Hergang scheidet grobe Fahrlässigkeit auch eher aus. Insofern stellt sich jede Versicherung IMO zurecht auf den Standpunkt, dass der Eigentümer des Melders den Schaden selbst zu tragen hat.
Hi,
Grundsätzlich gebe ich dir recht, ABER...!
Hier greifen gleich zwei Ausnahmefälle:
1.) Damit die Haftpflicht zahlt müsste er Haftbar sein. Bei Schäden an zur Verfügung gestellten Einsatzmitteln die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden ist dies in den meisten Fällen ausgeschlossen oder zumindes bei EA Helfern massivst Gedeckelt!
2.) Das "Üblere" aber ist, das er den Melder ja "Geliehen" bekommen hat!
Schäden an Sachen die der Verursacher vom Eigentümer geliehen bekommen hat und die während des Leihverhältnisses verursacht worden sind werden in den MEISTEN Privathaftpflichtarifen Ausgeschlossen !!! D.H. Die Versicherung zahlt nicht!!!
Das heist nicht, das es nicht auch andere Verträge gibt wo das mit drin ist, bei denn meisten Versicherungen kann man dies auch abschließen, aber es kostet meistens ERHEBLICH mehr als dieselbe Leistung ohne includierung dieser Option.
Daher wäre dieser Melder "nicht" versichert. Wenn es der Melder seiner "nicht mit ihm zusammenlebenden" Freundin gewesen wäre, dann schon! (Egal ob dienstlich oder Privatbesitz) - Hier müsste die Versicherung in fast jedem Fall zahlen! Haftungsausschluss von seiten der Gemeinde gilt ja nicht für dritte, sondern nur für Eigene Kräfte und ER hätte sich den Melder ja auch nicht geliehen...
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
der fall ist doch völlig klar, der melder ist Kreiseigentum. Also ab damit in die Funkwerkstatt und in 3 tagen wieder abholen, wo ist das problem ?¿
Da kann ich nur zustimmen, wir haben das mal versucht und auch nicht durchbekommen. Einen Melder hat die Versicherung mal bezahlt, aber das war über die Hundeversicherung der Eltern eines Helfers. Der Schaden war dann aber deutlich zu erkennen, das der Melder wie ein Kauknochen ausgesehen hat. Also wenn ihr einen neuen haben wollt, lasst die Hunde ran :-)
Es war sogar ein Quattro 98, bezahlt hat die Versicherung vollwertig einen XLS+
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