Ergebnis 1 bis 15 von 17

Thema: Hilfe! Swisspohne Boss 910V alarmiert wild, nach Sturz!

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Na gut - das du das Gerät ja eh in Fachwerkstatthände geben muss,

    werfe ich doch einfach mal den worst-case in den Raum:

    Platinenbruch einer Multilayerplatine

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  2. #2
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Und damit würde wohl die Haftpflicht denn Fall übernehmen,oder???
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Welche Haftplicht?

    MfG Fabsi

  4. #4
    Buschfunker Gast
    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Na gut - das du das Gerät ja eh in Fachwerkstatthände geben muss, werfe ich doch einfach mal den worst-case in den Raum: Platinenbruch einer Multilayerplatine
    Joa, müssen tue ich das wohl. Ich könnte auch selbst Hand anlegen, aber dann bringt mich die zuständig Kreisverwaltung wahrscheinlich um. Nicht das ich es nicht könnten, ganz im Gegenteil - die Melder sind bei uns schon fast "top secret" - Werden ja nicht um sonst individual porgrammiert, Passwort geschützt usw.

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Und damit würde wohl die Haftpflicht denn Fall übernehmen,oder???
    Du meinst meine private Haftpflichtversicherung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so etwas übernehmen würden. Wäre mir zumindest neu. Wie dem auch sei, Melder ist auf dem Weg zum Funkwerker und dann sehen wir weiter...

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Du meinst meine private Haftpflichtversicherung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so etwas übernehmen würden. Wäre mir zumindest neu. Wie dem auch sei, Melder ist auf dem Weg zum Funkwerker und dann sehen wir weiter...
    Wofür ist die priv. Haftpflicht denn da, wenn nicht für genau diesen Fall?
    Du hast ohne Vorsatz etc. also Ausversehen fremdes Eigentum beschädigt. Und da springt die Versicherung ein.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  6. #6
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Du zahlst aber nicht ernsthaft alle Schäden, die Du Deinem Dienstherren verursachst aus der eigenen Tasche, oder? Diese Haftung ist ja die Voraussetzung, dass eine vorhandene Haftpflicht den Schaden regelt.

    Im Regelfall macht man das nicht, sei es, dass man seine Hose zerrissen oder das Auto auf die Seite gelegt hat (mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Ich wüsste nicht, wieso man das also im geschilderten Fall tun sollte. Der Dienstherr hat ein erhebliches Interesse, dass ich den Melder permanent mit mir herumtrage oder in meiner Nähe habe. Dass er dabei mal kaputt gehen kann, ist ganz natürlich, beim geschilderten Hergang scheidet grobe Fahrlässigkeit auch eher aus. Insofern stellt sich jede Versicherung IMO zurecht auf den Standpunkt, dass der Eigentümer des Melders den Schaden selbst zu tragen hat.

  7. #7
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hi,

    Zitat Zitat von Backdraft007 Beitrag anzeigen
    Wofür ist die priv. Haftpflicht denn da, wenn nicht für genau diesen Fall?
    Du hast ohne Vorsatz etc. also Ausversehen fremdes Eigentum beschädigt. Und da springt die Versicherung ein.
    Grundsätzlich gebe ich dir recht, ABER...!
    Hier greifen gleich zwei Ausnahmefälle:

    1.) Damit die Haftpflicht zahlt müsste er Haftbar sein. Bei Schäden an zur Verfügung gestellten Einsatzmitteln die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden ist dies in den meisten Fällen ausgeschlossen oder zumindes bei EA Helfern massivst Gedeckelt!

    2.) Das "Üblere" aber ist, das er den Melder ja "Geliehen" bekommen hat!
    Schäden an Sachen die der Verursacher vom Eigentümer geliehen bekommen hat und die während des Leihverhältnisses verursacht worden sind werden in den MEISTEN Privathaftpflichtarifen Ausgeschlossen !!! D.H. Die Versicherung zahlt nicht!!!

    Das heist nicht, das es nicht auch andere Verträge gibt wo das mit drin ist, bei denn meisten Versicherungen kann man dies auch abschließen, aber es kostet meistens ERHEBLICH mehr als dieselbe Leistung ohne includierung dieser Option.

    Daher wäre dieser Melder "nicht" versichert. Wenn es der Melder seiner "nicht mit ihm zusammenlebenden" Freundin gewesen wäre, dann schon! (Egal ob dienstlich oder Privatbesitz) - Hier müsste die Versicherung in fast jedem Fall zahlen! Haftungsausschluss von seiten der Gemeinde gilt ja nicht für dritte, sondern nur für Eigene Kräfte und ER hätte sich den Melder ja auch nicht geliehen...

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  8. #8
    Registriert seit
    08.07.2009
    Beiträge
    146
    der fall ist doch völlig klar, der melder ist Kreiseigentum. Also ab damit in die Funkwerkstatt und in 3 tagen wieder abholen, wo ist das problem ?¿

  9. #9
    Registriert seit
    24.04.2005
    Beiträge
    648
    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,



    Grundsätzlich gebe ich dir recht, ABER...!
    Hier greifen gleich zwei Ausnahmefälle:

    1.) Damit die Haftpflicht zahlt müsste er Haftbar sein. Bei Schäden an zur Verfügung gestellten Einsatzmitteln die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden ist dies in den meisten Fällen ausgeschlossen oder zumindes bei EA Helfern massivst Gedeckelt!

    2.) Das "Üblere" aber ist, das er den Melder ja "Geliehen" bekommen hat!
    Schäden an Sachen die der Verursacher vom Eigentümer geliehen bekommen hat und die während des Leihverhältnisses verursacht worden sind werden in den MEISTEN Privathaftpflichtarifen Ausgeschlossen !!! D.H. Die Versicherung zahlt nicht!!!

    Das heist nicht, das es nicht auch andere Verträge gibt wo das mit drin ist, bei denn meisten Versicherungen kann man dies auch abschließen, aber es kostet meistens ERHEBLICH mehr als dieselbe Leistung ohne includierung dieser Option.

    Daher wäre dieser Melder "nicht" versichert. Wenn es der Melder seiner "nicht mit ihm zusammenlebenden" Freundin gewesen wäre, dann schon! (Egal ob dienstlich oder Privatbesitz) - Hier müsste die Versicherung in fast jedem Fall zahlen! Haftungsausschluss von seiten der Gemeinde gilt ja nicht für dritte, sondern nur für Eigene Kräfte und ER hätte sich den Melder ja auch nicht geliehen...

    Gruß
    Carsten
    Da kann ich nur zustimmen, wir haben das mal versucht und auch nicht durchbekommen. Einen Melder hat die Versicherung mal bezahlt, aber das war über die Hundeversicherung der Eltern eines Helfers. Der Schaden war dann aber deutlich zu erkennen, das der Melder wie ein Kauknochen ausgesehen hat. Also wenn ihr einen neuen haben wollt, lasst die Hunde ran :-)
    Es war sogar ein Quattro 98, bezahlt hat die Versicherung vollwertig einen XLS+

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •