Solange der Fallschaden nicht sichtbar ist, würde ich es mal mit Garantie versuchen...
Solange der Fallschaden nicht sichtbar ist, würde ich es mal mit Garantie versuchen...
So schaut es aus, der Melder wurde mir nur zur Verfügung gestellt. Es handelt sich somit um Kreiseigentum, natürlich mit verschlüsselter Alarmierung. Der zweite Melder ist genehmigtes Privateigentum und dient im Moment tatsächlich als Ausfallreserve.
So neu ist der doch nun auch wieder nicht. Ich kann auch nichts dafür, dass der Melder einfach vom Nachttisch springt. Was kann ich für Technik, die Suizidversuche unternimmt? *hust*
Nein, es ist kein Fallschaden sichtbar. Es war ja nur ein Sturz aus geringer Höhe. Somit eigentlich nichts wildes. Aber scheinbar hat es für ein technisches Durcheinander gereicht *schulterzucken*
Also geht der Melder nun ab zum Funkwerker...
Olli, Olli, Olli.... Du hast ein Talent...^^
Fürs nächste mal: Nimm dir ne schöne große Holzschraube, setz die mittig am Melder an,
schraube sie bis unten in den Nachttisch durch:
Siehe da: Er fällt garantiert nicht wieder runter... Und das beste: Er weckt dich auch zu 100% nie wieder ohne Grund... :D
Moderatoren sind die besseren Liebhaber ^^
@ Mr.Pieper
Da gebe ich Dir 100% recht...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Irgendwie rutschen wir hier gerade ins OT *ätsch*
*ironie an* Aber sicher doch, ich klopp einfach eine Spaxschraube durch meinen Melder. Nur wer erklärt das dann dem Löschgruppenführer, Zugführer und Stadtbrandmeister, dass ich mehr oder minder weniger mutwillig einen Melder auf meinem Nachttisch festdübel? *ironie aus*
Und nun wieder BTT *g*
Na gut - das du das Gerät ja eh in Fachwerkstatthände geben muss,
werfe ich doch einfach mal den worst-case in den Raum:
Platinenbruch einer Multilayerplatine
Gruss,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Und damit würde wohl die Haftpflicht denn Fall übernehmen,oder???
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
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