Hi,

Zitat von
Backdraft007
Wofür ist die priv. Haftpflicht denn da, wenn nicht für genau diesen Fall?
Du hast ohne Vorsatz etc. also Ausversehen fremdes Eigentum beschädigt. Und da springt die Versicherung ein.
Grundsätzlich gebe ich dir recht, ABER...!
Hier greifen gleich zwei Ausnahmefälle:
1.) Damit die Haftpflicht zahlt müsste er Haftbar sein. Bei Schäden an zur Verfügung gestellten Einsatzmitteln die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden ist dies in den meisten Fällen ausgeschlossen oder zumindes bei EA Helfern massivst Gedeckelt!
2.) Das "Üblere" aber ist, das er den Melder ja "Geliehen" bekommen hat!
Schäden an Sachen die der Verursacher vom Eigentümer geliehen bekommen hat und die während des Leihverhältnisses verursacht worden sind werden in den MEISTEN Privathaftpflichtarifen Ausgeschlossen !!! D.H. Die Versicherung zahlt nicht!!!
Das heist nicht, das es nicht auch andere Verträge gibt wo das mit drin ist, bei denn meisten Versicherungen kann man dies auch abschließen, aber es kostet meistens ERHEBLICH mehr als dieselbe Leistung ohne includierung dieser Option.
Daher wäre dieser Melder "nicht" versichert. Wenn es der Melder seiner "nicht mit ihm zusammenlebenden" Freundin gewesen wäre, dann schon! (Egal ob dienstlich oder Privatbesitz) - Hier müsste die Versicherung in fast jedem Fall zahlen! Haftungsausschluss von seiten der Gemeinde gilt ja nicht für dritte, sondern nur für Eigene Kräfte und ER hätte sich den Melder ja auch nicht geliehen...
Gruß
Carsten
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