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Thema: Mit Hakengurt an Steckleiter sichern erlaubt oder nicht?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hey bastelheini!

    Du meinst sicherlich ein "Feuerwehrsicherheitsgurt" oder?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    1. Warum sollte es verboten sein, nur weil nirgendwo ausdrücklich steht es sei erlaubt?
    2. Warum wird die Leiter oben nicht befestigt?
    3. Die Möglichkeit, sich mit dem Gurt zu sichern, wird an anderer Stelle in der DV10 explizit erwähnt (Strahlrohrvornahme). Wenn die Leiter aber nicht ordentlich gesichert ist, ist das Befestigen des Gurtes auch nur Gewissensberuhigung.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Hey bastelheini!

    Du meinst sicherlich ein "Feuerwehrsicherheitsgurt" oder?
    Und Du meinst sicherlich den Feuerwehrhaltegurt, wie er seit mittlerweile etlichen Jahren heißt. ;)

    Ansonsten: FwDV 1 "Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz", Punkt 17.1.2, sogar mit Bild.

    Also: Sicherungsseil um den Holm und Karabiner wieder in die Öse am Gurt.
    Allerdings ist dort die Rede von einer gegen Umfallen gesicherten Leiter, sollte die Leiter nicht gesichert sein, ist das Ganze offensichtlich relativ witzlos.

  4. #4
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    Man könnte auch antworten: Da mittlerweile keine Hakengurte mehr im Dienst sein dürfen, darf man sich auch nicht damit sichern.
    Mit Haltegurten jedoch ist es möglich. Man sollte nur beachten, dass eine Sicherung an etwas ungesichertem mit Sicherheit nicht sicher ist.

  5. #5
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    Kurzum:

    - erlaubt ja

    - sinnvoll nur wenn die leiter in igendeiner form gesichert ist.
    (seitliche belastung ist weiterhin zu vermeiden wenn die leiter nur unten gesichert ist)

    p.s.: Warum müssen selbst SO einfache Fragen zerrissen werden?
    Jeder wusste doch was gemeint war, oder?

  6. #6
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    Zitat Zitat von alarma Beitrag anzeigen

    p.s.: Warum müssen selbst SO einfache Fragen zerrissen werden?
    Jeder wusste doch was gemeint war, oder?
    Danke..................
    Alle............ sagen dass........... Hasch........rauchen Faul......... und Träge .............macht, aber ich.....hab........momentan....................... Ühühühberhaupt keine Lust darüber zu Reeeden...............

  7. #7
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    Nennt es von mir aus doch Leibriemen, fachlich falsch bleibt es trotzdem und der beiläufige Hinweis auf den korrekten Fachsprachgebrauch muss erlaubt sein.
    Ich würde mich wundern, wenn hier in Funkdiskussionen nicht ebenso auf so etwas hingewiesen würde.

  8. #8
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    709
    Ah ok danke:)

    Wir hatten nur das Beispiel das eine Sicherung nur sehr schlecht möglich war und jmd gesagt das man sich oben sichern sollte. Das kam mir aber relativ witzlos vor, da die unten die seitlich kippende Leiter nicht halten können.

    Wenn ein FWA die Leiter oben hält, gilt das ganze aber noch nicht als zuverlässige Sicherung oder? Sie muss mit dem Objekt fest verbunden sein, das der FWA auch mal vor Schreck loslassen könnte?



    Und ja ich meine den Feuerwehrsicherheitsgurt. Hat sich bei uns eingebürgert. Sagt ja auch keiner mach mal die Rundumkennleuchte an...;)

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