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Thema: SMS Alarmierung sucht Tester

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    08.07.2009
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    146
    Zitat Zitat von Essbaumer Beitrag anzeigen

    Zum Rechtlichen:
    Das "Abhören" des BOS ist nur erlaubt, wenn der "Abhörer" (bzw. Scanner) in einer BOS Organisation sitzt. Also wenn der Scanner z. B. in einer Feuerwehr steht. Was dann mit den Daten passiert, liegt in Ermessen der Feuerwehr. Wenn die z. B. einen externen Dienst damit zu beauftragen, eine SMS zu versenden, geht das klar.

    also bitte wer soll das den glauben? ich bin zwar kein expert aber das glaube ich einfach nicht was du schreibst !

  2. #2
    Registriert seit
    20.08.2009
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    35
    Der BOS Funk darf nur von berechtigten Personen zu dienstlichen Zwecken und mit dafür zugelassenen Gerätschaften mitgehört werden. Scanner fallen ganz sicher NICHT darunter. :D

    Aber das nur am Rande. Back to Topic.

    Gruß
    CubeBall

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