Guten Morgen.

Bitte belege deine Rechtsauffassung doch ..

Marketing ist nicht alles ^^ der SMS-Dienst an sich ist sicher ok,
aber wenn du von "verbotenem Inhalt" in deinem Dienst Kenntnis erlangst,
musst du handeln. Keiner wird dir "hab ich nicht gewusst" durchgehen
lassen bei der Zielgruppe. (Du bietest ja eine Dienstleistung, kein Produkt,
das man zur Not auch als Briefbeschwerer einsetzen könnte.)

Jeder Einsatz von Dekodern (ob Hard- oder Software) bedarf sicherlich einer
Prüfung durch einen Fachanwalt, eine Unterschrift "Ich bin Feuerwehrmann"
reicht hier sicherlich nicht aus. Wo kein Kläger, da kein Richter, ganz klar,
wenn also ein Kamerad sowas in der stillen Kammer betreibt und kein anderer
Kamerad im je böses will, funktioniert so ein "wilder SMS-Alarm". Aber das hier
ist öffentlich, ups, wer hat's gelesen? Wer kann hier die Kundendaten per
richterlichem Beschluss erfragen, weil eine Straftat (Verstoss gegen TKG) im
Raum steht? Mit so einem Webdienst schafft man den nötigen Anfangsverdacht.

Das sind nur so meine ersten Gedanken zu dem Thema.. diese dürfen nun beliebig
weitergesponnen werden, gerne auch fachmännisch widerlegt werden.

Gruss,
Tim