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Thema: SMS Alarmierung sucht Tester

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    SMS Alarmierung sucht Tester

    Hallo,

    wir haben ein Projekt im Internet geschaffen, dass eine SMS Alarmierung ermöglicht.
    Für dieses Projekt würden wir noch Betatester suchen.

    Feature vom Projekt:
    - Für jede Schleife einzeln kann eingestellt werden, ob eine SMS, Flash SMS oder keine SMS versendet werden.
    - Erinnerungen an Übungen oder sonstige Termine Deiner Feuerwehr per SMS oder Email
    - Statusübersicht (FMS Status) der Fahrzeuge Deiner Feuerwehr
    - Alarmübersicht der Schleifen Deiner Feuerwehr
    - Einbinden von News Deiner Feuerwehr auf einer personalisierten Feuerwehr Startseite
    - Windows Gadget für Windows 7 und Windows Vista (Status der Fahrzeuge)

    Was wird benötigt um als Betatester mitzumachen:
    - FMS32-Pro im Einsatz. Dieses Tool dient als Schnittstelle zwischen euch und uns.

    Wenn Du interesse hast, dass Projekt zu testen, sende mir eine Email an ralf@essbaumer.de

    Für ectl. Rückfragen stehe ich per Telefon, Skype, TeamSpeak, Mumble und Windows Live Messenger zur Verfügung. Einfach einen Termin mit mir unter ralf@essbaumer.de vereinbaren.

    Ich würde mich um einige Betatester freuen :)

    Grüße,
    Ralf Essbaumer
    Geändert von Essbaumer (19.10.2009 um 14:16 Uhr)

  2. #2
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    20
    Hallo,
    grundsätzlich hätte ich schon Interesse. Was mich (vielleicht auch noch andere) aber noch interessiert sind folgende Punkte:

    - Mit welchen Kosten muss ich pro SMS rechnen? Gibt es noch zusätzliche Kosten wie z.B. eine Grundgebühr?

    - Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Du arbeitest ja dann auf deinem server mit Informationen, die du eigentlich ja gar nicht haben darfst?!

    Grüße
    SanH

  3. #3
    Registriert seit
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    11
    Hallo,

    zu Deinen Fragen:
    Ja, es fallen Kosten an (jedoch erhalten Betatester ein Guthaben zum Testen).
    Was kostet eine SMS?
    SMS Kosten (pro SMS) 0,10€
    Aufschlag für Flash SMS (in Prozent) 25%
    Aufschlag für Alarmierungs SMS (in Prozent) 30%

    Somit kostet eine SMS, die Dich an einen Termin erinnert als Standard SMS, nur 0,10€.
    Eine SMS, die Du bei eine Alarmierung erhällst, nur 0,13€. Als Flash Alarmierungs SMS währen dann das 0,16€.

    Zum Rechtlichen:
    Das "Abhören" des BOS ist nur erlaubt, wenn der "Abhörer" (bzw. Scanner) in einer BOS Organisation sitzt. Also wenn der Scanner z. B. in einer Feuerwehr steht. Was dann mit den Daten passiert, liegt in Ermessen der Feuerwehr. Wenn die z. B. einen externen Dienst damit zu beauftragen, eine SMS zu versenden, geht das klar.
    Jeder Feuerwehr'ler, der diesen Dienst nützt, muss ein kleines Forumlar unterschreiben, damit er bestätigt, dass er aktiver Feuerwehrmann der Feuerwehr ist, wofür er die SMS will.

  4. #4
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    28.11.2005
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    2.759
    Guten Morgen.

    Bitte belege deine Rechtsauffassung doch ..

    Marketing ist nicht alles ^^ der SMS-Dienst an sich ist sicher ok,
    aber wenn du von "verbotenem Inhalt" in deinem Dienst Kenntnis erlangst,
    musst du handeln. Keiner wird dir "hab ich nicht gewusst" durchgehen
    lassen bei der Zielgruppe. (Du bietest ja eine Dienstleistung, kein Produkt,
    das man zur Not auch als Briefbeschwerer einsetzen könnte.)

    Jeder Einsatz von Dekodern (ob Hard- oder Software) bedarf sicherlich einer
    Prüfung durch einen Fachanwalt, eine Unterschrift "Ich bin Feuerwehrmann"
    reicht hier sicherlich nicht aus. Wo kein Kläger, da kein Richter, ganz klar,
    wenn also ein Kamerad sowas in der stillen Kammer betreibt und kein anderer
    Kamerad im je böses will, funktioniert so ein "wilder SMS-Alarm". Aber das hier
    ist öffentlich, ups, wer hat's gelesen? Wer kann hier die Kundendaten per
    richterlichem Beschluss erfragen, weil eine Straftat (Verstoss gegen TKG) im
    Raum steht? Mit so einem Webdienst schafft man den nötigen Anfangsverdacht.

    Das sind nur so meine ersten Gedanken zu dem Thema.. diese dürfen nun beliebig
    weitergesponnen werden, gerne auch fachmännisch widerlegt werden.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  5. #5
    Registriert seit
    08.07.2009
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    146
    Zitat Zitat von Essbaumer Beitrag anzeigen

    Zum Rechtlichen:
    Das "Abhören" des BOS ist nur erlaubt, wenn der "Abhörer" (bzw. Scanner) in einer BOS Organisation sitzt. Also wenn der Scanner z. B. in einer Feuerwehr steht. Was dann mit den Daten passiert, liegt in Ermessen der Feuerwehr. Wenn die z. B. einen externen Dienst damit zu beauftragen, eine SMS zu versenden, geht das klar.

    also bitte wer soll das den glauben? ich bin zwar kein expert aber das glaube ich einfach nicht was du schreibst !

  6. #6
    Registriert seit
    20.08.2009
    Beiträge
    35
    Der BOS Funk darf nur von berechtigten Personen zu dienstlichen Zwecken und mit dafür zugelassenen Gerätschaften mitgehört werden. Scanner fallen ganz sicher NICHT darunter. :D

    Aber das nur am Rande. Back to Topic.

    Gruß
    CubeBall

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