Zitat Zitat von Essbaumer Beitrag anzeigen

Zum Rechtlichen:
Das "Abhören" des BOS ist nur erlaubt, wenn der "Abhörer" (bzw. Scanner) in einer BOS Organisation sitzt. Also wenn der Scanner z. B. in einer Feuerwehr steht. Was dann mit den Daten passiert, liegt in Ermessen der Feuerwehr. Wenn die z. B. einen externen Dienst damit zu beauftragen, eine SMS zu versenden, geht das klar.

also bitte wer soll das den glauben? ich bin zwar kein expert aber das glaube ich einfach nicht was du schreibst !