
Zitat von
Essbaumer
Zum Rechtlichen:
Das "Abhören" des BOS ist nur erlaubt, wenn der "Abhörer" (bzw. Scanner) in einer BOS Organisation sitzt. Also wenn der Scanner z. B. in einer Feuerwehr steht. Was dann mit den Daten passiert, liegt in Ermessen der Feuerwehr. Wenn die z. B. einen externen Dienst damit zu beauftragen, eine SMS zu versenden, geht das klar.