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Thema: Bezug von Kennzeichnungswesten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also die mir bekannten Kennzeichnungswesten sind qualitativ höherwertig als "Baumarktwesten", haben die Möglichkeit, Beschriftungsschilder anzubringen ("Gruppenführer DLK"..), haben idR noch Taschen für Handy, Funkgeräte..

    Natürlich kann man die Beschriftung auch mit nem Edding machen und sich ein Stück Stoff als Tasche antackern..

    Wenn kennzeichnet ihr denn - und wo hält der sich an Einsatzstellen auf?
    z.B. den Gruppenführer, der sich auch mal im fließenden Straßenverkehr aufhält, wo manch anderer dann Warnwesten zusätzlich zur Jacke nach HUPF für die Mannschaft empfiehlt?

    Außerdem habe ich noch keine Warnwesten in Blau, Lila, Grün, Mit Schachbrett-Muster.. im Baumarkt gesehen.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
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    11.09.2005
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Also die mir bekannten Kennzeichnungswesten sind qualitativ höherwertig als "Baumarktwesten", haben die Möglichkeit, Beschriftungsschilder anzubringen ("Gruppenführer DLK"..), haben idR noch Taschen für Handy, Funkgeräte..

    Für Geld bekommt man Zucker in kleinen braunen Tüten. Setzt dich mal mit "was bekomme ich für mein Geld in diesem Segement auseinander..



    z.B. den Gruppenführer, der sich auch mal im fließenden Straßenverkehr aufhält, wo manch anderer dann Warnwesten zusätzlich zur Jacke nach HUPF für die Mannschaft empfiehlt?
    Einen Tod muss der Kunde sterben! Irgendwo muss ich abwägen ob es mir nicht wichtiger ist das die Führungskräfte sauber gekennzeichnet sind. Dann muss ich aber abwägen ob meine Führungskräfte wöchentlich auf der Autobahn sind oder 2 mal im Jahr auf einer Landstraße 2. Ordnung.

    Und dann muss ich halt über die allgemeine Absicherung und technische Maßnahmen (Etwa Warnwirkung als Ausnahme, nicht als Regel) versuchen sicherzustellen...


    Ausserdem werden die Warnwesten nicht nur empfohlen sondern vorgeschrieben .

    Zitat Zitat von GUV C 53 §17 (3)
    (3) Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen hiergegen durch Warn- oder Absperrmaßnahmen geschützt werden.
    Zu § 17 Abs. 3:
    Geeignete Warnmaßnahmen sind z.B. das Tragen von Feuerwehrschutzkleidung mit ausreichender Warnwirkung (mindestens DIN EN 471 Klasse 2), Kennzeichnung durch Schilder und Signalgeräte.

    Alternativen wären:

    sowas
    sowas
    sowas

    Oder wenn es hart auf hart kommt 2 Kennzeichnungswesten.

    Eine in blau für normale Einsätze, eine in orange mit blauer Aufschrift für die gefahrengeneigteren Tätigkeiten.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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