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Thema: Bezug von Kennzeichnungswesten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Welche "Norm" gibt es denn für Kennzeichnungswesten, die bei Baumarktexemplaren nicht erfüllt wird?
    DIN EN 469 (Brennverhalten)
    DIN EN 471 (Reflexmaterial und -Eigenschaften)

    ...aber auch z.b. die das die Weste mehrfach waschbar sein soll ohne das sich z.B. die Reflexteile dabei ablösen, nicht ausfärbt, sie nicht einläuft, ...

    Mit "Norm" ist nicht immer die DIN/EN gemeint sondern auch die "das ist so üblich in allen Einheiten (z.B. "keine Sandalen tragen beim Innenangriff")"

    Ganz klare Aussage: Ich bin auch kein Freund von absoluter DIN/EN-Versessenheit, aber wo die Normen Sinn haben sollte man schon versuchen sehr nah dran zu kommen. Es geht ja (hoffentlich...) keiner in Sandalen und Badehose in ein brennendes Haus. Genau das ist übrigens auch in einer DIN/EN-Norm geregelt, dass Feuerwehrschutzkleidung die komplette Haut bedecken muss.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    DIN EN 469 (Brennverhalten)
    DIN EN 471 (Reflexmaterial und -Eigenschaften)
    Zumindest mit letzterem hatte ich gerechnet, ich weiß aber bei beidem nicht, wieso ich diese Normen bei einer Kennzeichnungsweste (nicht Warnweste) erfüllen können sollte.

  3. #3
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    Moin,

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Zumindest mit letzterem hatte ich gerechnet, ich weiß aber bei beidem nicht, wieso ich diese Normen bei einer Kennzeichnungsweste (nicht Warnweste) erfüllen können sollte.
    vermutlich, weil es sehr wahrscheinlich ist, dass a) die Kennzeichnungsweste die EN471 der "Normaljacke" abdeckt und b) nicht annehmbar ist, dass sich Einsatzstellen ausschließlich auf nicht vom öffentlichen Straßenverkehr befahrene Gelände beschränken. Entsprechend muss die Sichtbarkeit gegeben sein, ohne Wenn und Aber.
    In Sachen Flammhemmung spielt unter anderem Funkenflug eine Rolle - was bringt Dir eine Weste, die nach ein paar Glutbröseln zu schmoren anfängt, auch wenn Du vielleicht nichtmal die Strahlungshitze abbekommst gerade?

    Viele Grüße
    Martin

  4. #4
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    Wenn kennzeichnet ihr denn - und wo hält der sich an Einsatzstellen auf?

  5. #5
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    Also die mir bekannten Kennzeichnungswesten sind qualitativ höherwertig als "Baumarktwesten", haben die Möglichkeit, Beschriftungsschilder anzubringen ("Gruppenführer DLK"..), haben idR noch Taschen für Handy, Funkgeräte..

    Natürlich kann man die Beschriftung auch mit nem Edding machen und sich ein Stück Stoff als Tasche antackern..

    Wenn kennzeichnet ihr denn - und wo hält der sich an Einsatzstellen auf?
    z.B. den Gruppenführer, der sich auch mal im fließenden Straßenverkehr aufhält, wo manch anderer dann Warnwesten zusätzlich zur Jacke nach HUPF für die Mannschaft empfiehlt?

    Außerdem habe ich noch keine Warnwesten in Blau, Lila, Grün, Mit Schachbrett-Muster.. im Baumarkt gesehen.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Also die mir bekannten Kennzeichnungswesten sind qualitativ höherwertig als "Baumarktwesten", haben die Möglichkeit, Beschriftungsschilder anzubringen ("Gruppenführer DLK"..), haben idR noch Taschen für Handy, Funkgeräte..

    Für Geld bekommt man Zucker in kleinen braunen Tüten. Setzt dich mal mit "was bekomme ich für mein Geld in diesem Segement auseinander..



    z.B. den Gruppenführer, der sich auch mal im fließenden Straßenverkehr aufhält, wo manch anderer dann Warnwesten zusätzlich zur Jacke nach HUPF für die Mannschaft empfiehlt?
    Einen Tod muss der Kunde sterben! Irgendwo muss ich abwägen ob es mir nicht wichtiger ist das die Führungskräfte sauber gekennzeichnet sind. Dann muss ich aber abwägen ob meine Führungskräfte wöchentlich auf der Autobahn sind oder 2 mal im Jahr auf einer Landstraße 2. Ordnung.

    Und dann muss ich halt über die allgemeine Absicherung und technische Maßnahmen (Etwa Warnwirkung als Ausnahme, nicht als Regel) versuchen sicherzustellen...


    Ausserdem werden die Warnwesten nicht nur empfohlen sondern vorgeschrieben .

    Zitat Zitat von GUV C 53 §17 (3)
    (3) Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen hiergegen durch Warn- oder Absperrmaßnahmen geschützt werden.
    Zu § 17 Abs. 3:
    Geeignete Warnmaßnahmen sind z.B. das Tragen von Feuerwehrschutzkleidung mit ausreichender Warnwirkung (mindestens DIN EN 471 Klasse 2), Kennzeichnung durch Schilder und Signalgeräte.

    Alternativen wären:

    sowas
    sowas
    sowas

    Oder wenn es hart auf hart kommt 2 Kennzeichnungswesten.

    Eine in blau für normale Einsätze, eine in orange mit blauer Aufschrift für die gefahrengeneigteren Tätigkeiten.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Mahlzeit,

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn kennzeichnet ihr denn - und wo hält der sich an Einsatzstellen auf?
    entscheidend ist, für wen Kennzeichnungswesten bei entsprechender Lage vorgehalten werden, und wo sich diese Person aufhalten könnte. Jede Führungsperson kann (nicht wird, nicht muss - aber kann) in die Lage kommen, eine Lage mit eigenen Augen bewerten zu müssen oder zu wollen. Wenn z.B. ein nachgerücktes LF respektive seine Besatzung am Brand eines landwirtschaftlichen Anwesens den Auftrag bekommt, den Stall zu sichern (Riegelstellung), der GF den Einsatz mit Bereitstellung ansetzt und selber nach der Lage (Eingänge, Gefahren, ...) schaut, dabei aber einem gewissen Funkenflug vom Heuschober ausgesetzt ist, dann halte ich das für ein realistisches Szenario, bei dem der GF eine Weste tragen sollte, a) mit der man ihn sieht und b) die ihm nicht noch schadet, z.B. durch "Einschrumpfen" oder Schmoren etc.

    Alternativ denke man an Freiflächen- oder Waldbrände. Abschnittsleiter respektive Zug- oder Gruppenführer werden hier fast zwangsläufig mit herum springen müssen, um den Einsatz ihrer Gruppe zu koordinieren. Auch hier wieder Funkenflug und möglicherweise kurvige Straßenführungen. Die Eventualitäten sind halt das Problem. Die Schutzausrüstung z.B. in Sachen TH soll ja auch sowohl vor Schnitten als auch vor Hitze und Flüssigkeiten schützen (jedenfalls in gewissem Maße - Batterien und Betriebsstoffe...). Gleiches gilt für Handschuhe, Schuhwerk, Helme...

    Martin

  8. #8
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    Zitat Zitat von mdi Beitrag anzeigen
    Moin,


    vermutlich, weil es sehr wahrscheinlich ist, dass a) die Kennzeichnungsweste die EN471 der "Normaljacke" abdeckt
    Deine Jacke erfüllt keine EN 471...
    Viele Grüße

    Christian

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