Schön dann klinke ich mich auch mal ein :-))
BOS - Funk durch die Feuerwehr (Hilfsdienste) mittels einem Scanner abzuhören ist nicht rechtens, Mr. Pieper stellte ja berechtigt diese Frage.
Es dürfen nur Geräte (Empfänger) betrieben werden, die der TR BOS entsprechen.
Einen Scanner in einem ELW oder auch in einem Gerätehaus sind nicht genehmigungsfähig.
Es könnte erhebliche Probleme mit der BNetzA geben. (TKG)
mfg
e.
Nachtrag: http://www.drk-wittlich.de/IuK___Lei...BOS-Funk_s.pdf
Dies entspricht in etwa die Problematik mit abhören von Scannern.





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