
Zitat von
Mr.Pieper
Ich klinke mich hier auch mal eben mit ein...
Denn für mich stellt sich hier gerade die Frage: Ist ein solcher Betrieb eigentlich rechtens?
Ich meine, es dürfen in solchen Bereichen doch nur Gerätschaften genutzt werden,
die auch für diesen Zweck zugelassen sind...
Disskussion ist eröffnet :D
Schön dann klinke ich mich auch mal ein :-))
BOS - Funk durch die Feuerwehr (Hilfsdienste) mittels einem Scanner abzuhören ist nicht rechtens, Mr. Pieper stellte ja berechtigt diese Frage.
Es dürfen nur Geräte (Empfänger) betrieben werden, die der TR BOS entsprechen.
Einen Scanner in einem ELW oder auch in einem Gerätehaus sind nicht genehmigungsfähig.
Es könnte erhebliche Probleme mit der BNetzA geben. (TKG)
mfg
e.
Nachtrag: http://www.drk-wittlich.de/IuK___Lei...BOS-Funk_s.pdf
Dies entspricht in etwa die Problematik mit abhören von Scannern.
Geändert von Ebi (14.10.2009 um 15:37 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge